著者
田中 俊
出版者
京都大学大学院人間・環境学研究科『人間存在論』刊行会
雑誌
人間存在論 = Menschenontologie (ISSN:13412698)
巻号頁・発行日
no.26, pp.1-12, 2020-07-01

Das Ziel dieses Aufsatzes ist es, die unterschiedlichen „Wirklichkeits"-Begriffe bei Husserl zu klären. Diese Klärung wird möglich durch eine Analyse des antiken griechischen Philosophen Aristoteles. Aristoteles ist nämlich wahrscheinlich der erste, der die ενεργεια, die der Ursprung der „Wirklichkeits-"Begriffe ist, sachlich analysiert und zu begreifen versucht hat.In diesem Aufsatz versuche das „Wirkliche" in Husserl aus seinem Zusammenhang mit der „Wirklichkeit" in ihrer Einteilung bei Aristoteles zu erklären. Die „Wirklichkeit" ist vieldeutig. Aristoteles unterscheidet die κινησις (Bewegung), die kein Ziel in sich selbst enthält, und die ενεργεια (Wirklichkeit im engeren Sinn), die ein Ziel in sich selbst enthält.Jener Begriff ist durch Unvollendetheit charakterisiert, z. B. liegt, während man etwas baut, noch kein vollendeter Bau vor.Dagegen ist eine Tätigkeit als Wirklichkeit im engeren Sinne schon immer vollendet. Wenn man z. B. sieht, so sieht man und hat zugleich dabei immer schon gesehen. Wir finden nun demgegenüber diese zwei „Wirklichkeiten" in den „Ideen" Husserls: Einerseits gibt es dort die „präsumptive Wirklichkeit", die den zufällig und vorläufig einstimmigen, intentionalen Gegenstand auszeichnet, andererseits die „absolute Wirklichkeit", die das Faktum eines notwendigen und zweifellosen Erlebnisses ist. Das Problem daran ist dieses: Warum werden diese Wirklichkeiten jeweils als „Wirklichkeiten" verstanden? Was ist der sachliche Grund dafür, diese Wirklichkeiten als Wirklichkeiten zu bezeichnen? Ich sehe den Grund dafür in den Bestimmungen des Aristoteles, der ενεργεια und κινησις unterscheidet, insofern der Unterschied zwischen den Wirklichkeiten bei Husserl eine wesentliche Gemeinsamkeit mit dieser Unterscheidung bei Aristoteles aufweist.Diese Gemeinsamkeit liegt darin, dass beide Begriffspaare (ενεργεια und κινησις; präsumptive Wirklichkeit und absolute Wirklichkeit) den gleichen Kontrast bezeichnen. Die κινησις und die präsumptive Wirklichkeit sind also beide gleich wesentlich unvollendet, insofern in der κινησις noch kein Gegenstand vorliegt, in der präsumptiven Wirklichkeit noch keine endgültige Gegenstands-Konstitution. Die ενεργεια sowie die absolute Wirklichkeit sind hingegen wesentlich immer schon vollendet. Auf der Basis dieser Gemeinsamkeit will ich die Behauptung aufstellen, dass die präsumptive Wirklichkeit und die absolute Wirklichkeit auf der Grundlage des Unterschieds zwischen ενεργεια und κινησις beide als Wirklichkeiten angesehen werden können.

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