著者
仲原 孝
出版者
宗教哲学会
雑誌
宗教哲学研究 (ISSN:02897105)
巻号頁・発行日
vol.12, pp.40-56, 1995 (Released:2018-08-26)

›Das reine Sein und das reine Nichts ist also dasselbe‹. Dieser Satz aus ›Wissenschaft der Logik‹ Hegels ist zugleich das Grundwort des heideggerschen Denkens. Dieser Aufsatz versucht den Grund zu zeigen, warum Heidegger das Sein und das Nichts für identisch halten konnte, obwohl beide einander widerstreiten und verneinen. Nach ihm sind Sein und Nichts nicht identisch, insofern sie unterschiedslos gleich sind, sondern insofern sie im Horizont der eigentlichen Zeitlichkeit gleichzeitig anwesen, d. h. eines als Gegenwart und das andere als Zukunft oder GeWesenheit. Deshalb behauptet Heidegger, das ursprüngliche Sein, das mit dem Nichts einander zusammengehört, lasse sich nur aus der ursprünglichen Zeit verstehen. Heidegger hält diesen Gedanken von seiner früheren bis zur spätesten Zeit durch, einige Verschiedenheiten ausgenommen. Nämlich : in der früheren Zeit hält er die Momente der Zeitlichkeit gleichsam für bloß nebeneinander anwesend, während er in der späteren Zeit den Zusammenhang ihrer Momente als den der Entbergung und Verbergung denkt, d. h. als die Un-Verborgenheit. Außerdem spricht er von der Verborgenheit dieser Unverborgenheit, was man jedoch wiederum nur aus der Zeitlichkeit und Geschichtlichkeit des Seins selbst verstehen kann.
著者
仲原 孝
出版者
宗教哲学会
雑誌
宗教哲学研究 (ISSN:02897105)
巻号頁・発行日
vol.6, pp.85-98, 1989 (Released:2018-03-19)

Dieser Aufsatz versucht Kants Gedanken des “synthetischen Urteils a priori” auf das Problem des Zusammenhangs von Sein und Selbstbewußtsein hin zu interpretieren. Er besteht aus folgenden vier Kapitel. 1. Jedes “synthetische” Urteil bedarf eines Grundes, der nicht etwas Begriffliches ist. Eine Erläuterung des Charakters solches Urteils (im Vergleich zu der “analytischen Urteilstheorie” Leibnizens) zeigt, daß es ein sogenanntes “Existentialurteil” ist, d. i. ein Urteil darüber, ob etwas ist oder nicht. 2. Ein Urteil “a priori” im strengen Sinn kann seinen Ursprung gar nicht in der Erfahrung haben. ―Aus diesen zwei Kapiteln folgt, daß das synthetische Urteil a priori ein Urteil ist, das auf das Sein des Gegenstandes bezogen und trotzdem von aller Erfahrung unabhängig, also ein “ontologisches Urteil” ist. 3. Die synthetischen Urteile a priori in der “reinen Naturwissenschaft” und “Metaphysik”,die Kant als Beispiele anführt, sind insgesamt als ontologische Urteile aufzufassen. 4. Die Frage nach dem Grund oder Ursprung der synthetischen Urteile a priori führt zum Ergebnis, daß dieser Ursprung gerade in dem urteilenden Subjekt selbst liegt. Sie kommen in dem Akt des Selbstbewußtseins zustande, durch den sich die reinen Verstandesbegriffe im Horizont der Zeit spiegeln. Dieser Akt der “transzendentalen Zeitbestimmung” bildet seinerseits die Bedingung der Möglichkeit des Seins des Gegenstandes. Hier zeigt sich der Zusammenhang von Sein und Selbstbewußtsein.