著者
江村 洋
出版者
日本オーストリア文学会
雑誌
オーストリア文学 (ISSN:09123539)
巻号頁・発行日
no.5, pp.1-9, 1989-03-31

Rudolf I., der Ahnherr des Hauses Habsburg genannt, erscheint im ersten Aufzug des Dramas "Konig Ottokars Gluck und Ende" als "der arme Habsburg", wahrend sein Gegner Ottokar, im Besitz des weiten Reichs, das sich "vom Belt bis fern zum adriat'schen Golf erstreckt", auf dem Gipfel des Glucks steht. Er beabsichtigt, die Nichte des Ungarnkonigs zu heiraten, um einen Teil des ungarischen Territoriums als Mitgift zu erhalten. Sein Gluck beginnt aber schon im zweiten Aufzug unterzugehen, als die Wahl des Heiligen Romischen Reichs nicht auf ihn, sondern den Grafen von Habsburg fallt. Jetzt steigt der Stern des Habsburgers. Rudolf I., zum romischen Kaiser gewahlt, erlebt nach der Kaiserkronung in Aachen ein Wunder, durch das er sich von seinem "in der Zeit verhafteten Ich" (Walter Naumann) befreit. Damit betritt er den Bereich der gottlichen Ordnung, erscheint als Vertreter der gottlichen Gerechtigkeit. Ottokar weiss naturlich nichts von diesen mysteriosen Geschehnissen, dessenungeachtet kampft er vergebens, im Ehrgeiz befangen, unverandert gegen den Habsburger, was schon darum vergeblich ist, weil der romische Kaise "nicht Habsburg bin ich, selber Rudolf nicht" geworden ist; er ist nicht mehr der Mann, "den Ihr voreinst gekannt!", er ist nun "der Kaiser, der niemals stirbt". Grillparzer, der allgemein danach strebte, moglichst viele Materialien zu sammeln, schrieb dieses historische Drama mit grosser Sorgfalt. Er hat sogar Ottokar von Horneck, dem Autor der "Steierischen Reimchronik" aus Dankbarkeit eine Rolle im Drama zugeteilt und ihn eine Lobpreisung des osterreichischen Landes singen lassen. Dennoch ist die Darstellung Rudolfs I. im Drama fragwurdig. Ist dieser Kaiser wirklich der Habsburger, der im 13. Jahrhundert in der Nahe von Argau residierte und ein ganz tuchtiger Realpolitiker war? Der historische Graf vo Habsburg mag keine so reine Kaiserpflicht gefuhlt haben, wie sie ihn Grillparzer hier in herrlichen Worten aussprechen lasst.