著者
三宅 雄彦
出版者
埼玉大学経済学会
雑誌
社会科学論集 (ISSN:05597056)
巻号頁・発行日
no.139, pp.181-196, 2013-06

Vermutlich wäre es widersprüchlich, mit der Integrationslehre Rudolf Smends (1882-1975) die normative Kraft der Verfassung zu begründen. In Smends Theorie wird der Staat als ein mit dem freiwilligen Verhalten der Individuen sich immer erneuernder Integrationsprozeß aufgefasst, in dem nur der psychische Moment der realen Menschen vorhanden ist und die Normativität der Staatsverfassung total verdrägt wird. Deshalb gilt nach der herrschenden japanischen Meinung die Verfassungslehre Smends als schon abgetan durch dem normativistischen Rechtswissenschaftler Hans Kelsen (1881-1973). Von der echt geisteswissenschaftlichen Smendschen Perspektive aus betrachtet, besteht jedoch der Staat als eine geistige Wirklichkeit nicht nur aus realen, sondern auch aus idealen Elementen. Soweit die Staatswirklichkeit eine stetige wechselseitige Verschränkung zwischen Realität und Idealität ist, darf man sie weder einseitig nur realistisch/soziologistisch beschreiben, noch idealistisch/normativistisch anschauen. Vor allem in seinem noch nicht publizierten kleinen Aufsatz ,,Nicht in eigener Sache" (1930) aus seinem Nachlass in der Göttinger Universitätsbibliothek widersprach Smend nachdrücklich Kelsen, der die Integrationslehre als nationalsozialistisch oder faschistisch bezeichnet hatte. Kelsen habe zusammen mit seinen Schülern ihn, Smend, politisch und unwissenschaftlich angegriffen und diese parteiische Haltung der Wiener Schule habe die traditionelle deutsche Wissenschafts- und Universitätskultur tief verletzt. Auch ohne diese Schrift könnte die normative Seite des Göttinger Staatsrechtslehrers aus seinen anderen Aufsätzen an sich rekonstruiert werden, weil seine Theorie bereits das Normative als ein Element des geistigen Wirklichen enthält. Darüber hinaus müsste das Normative hier aber viel kräftiger als in der normativistischen Reinen Rechtslehre geschützt werden, weil die Normativitat der Verfassung ohne die reale Unterstützung des Willens der Bürger zur Verfassung nicht auskommen kann, wie einer der Schüler Smends, Konrad Hesse, schon in seinem Freiburger Antrittsvortrag ,,Die normative Kraft der Verfassung" (1957) vorbildlich betont hat.

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