著者
三宅 雄彦
出版者
埼玉大学経済学会
雑誌
社会科学論集 (ISSN:05597056)
巻号頁・発行日
no.139, pp.181-196, 2013-06

Vermutlich wäre es widersprüchlich, mit der Integrationslehre Rudolf Smends (1882-1975) die normative Kraft der Verfassung zu begründen. In Smends Theorie wird der Staat als ein mit dem freiwilligen Verhalten der Individuen sich immer erneuernder Integrationsprozeß aufgefasst, in dem nur der psychische Moment der realen Menschen vorhanden ist und die Normativität der Staatsverfassung total verdrägt wird. Deshalb gilt nach der herrschenden japanischen Meinung die Verfassungslehre Smends als schon abgetan durch dem normativistischen Rechtswissenschaftler Hans Kelsen (1881-1973). Von der echt geisteswissenschaftlichen Smendschen Perspektive aus betrachtet, besteht jedoch der Staat als eine geistige Wirklichkeit nicht nur aus realen, sondern auch aus idealen Elementen. Soweit die Staatswirklichkeit eine stetige wechselseitige Verschränkung zwischen Realität und Idealität ist, darf man sie weder einseitig nur realistisch/soziologistisch beschreiben, noch idealistisch/normativistisch anschauen. Vor allem in seinem noch nicht publizierten kleinen Aufsatz ,,Nicht in eigener Sache" (1930) aus seinem Nachlass in der Göttinger Universitätsbibliothek widersprach Smend nachdrücklich Kelsen, der die Integrationslehre als nationalsozialistisch oder faschistisch bezeichnet hatte. Kelsen habe zusammen mit seinen Schülern ihn, Smend, politisch und unwissenschaftlich angegriffen und diese parteiische Haltung der Wiener Schule habe die traditionelle deutsche Wissenschafts- und Universitätskultur tief verletzt. Auch ohne diese Schrift könnte die normative Seite des Göttinger Staatsrechtslehrers aus seinen anderen Aufsätzen an sich rekonstruiert werden, weil seine Theorie bereits das Normative als ein Element des geistigen Wirklichen enthält. Darüber hinaus müsste das Normative hier aber viel kräftiger als in der normativistischen Reinen Rechtslehre geschützt werden, weil die Normativitat der Verfassung ohne die reale Unterstützung des Willens der Bürger zur Verfassung nicht auskommen kann, wie einer der Schüler Smends, Konrad Hesse, schon in seinem Freiburger Antrittsvortrag ,,Die normative Kraft der Verfassung" (1957) vorbildlich betont hat.
著者
三宅 雄彦
出版者
埼玉大学経済学会
雑誌
社会科学論集 (ISSN:05597056)
巻号頁・発行日
no.136, pp.69-99, 2012-06

In diesem Jahrzehnt zieht die Reine Rechtslehre die Aufmerksamkeit der deutschen Staatsrechtslehrer auf sich. Im Mittelpunkt der Kelsen-Renaissance steht Matthias Jestaedt. Nach dem Herausgeber der ,,Hans Kelsen Werke" (2007ff.) liegt der Kern dieses ,,konsequenten Rechtspositivismus" in der ,,Autonomie des Rechts und der Rechtswissenschaft", die zur doppelten Rechtsdogmatik, d. h. zur Rechtserkenntnisdogmatik und Rechtserzeugungsdogmatik führen sollte. Aber bei Jestaedt geht es eigentlich um die Grundlegung der Verwaltungsreform und Verwaltungsrechtsreform, und zwar im Rahmen seiner auf Kelsen beruhenden Rechtsgewinnungstheorie. In Wirklichkeit ist ist es jedoch unmöglich, die neueste Rechtspraxis mit der altmodischen Rechtslehre zu begründen, die m. E. mindestens zwei methodologische Probleme hat. Erstens ist das Konzept des Unterschieds zwischen Recht und Rechtswissenschaft erst im ,,späten Kelsen" oder in seiner amerikanischen Zeit entfaltet, in der die ihm eigentliche neukantische Haltung durch die amerikanisch-positivistische Haltung ersetzt worden ist. Zweitens fehlt der Rechtserzeugungsdogmatik, die die Rechtfertigung der verschiedenen Reformbewegungen voraussetzt, die exakte Wissenschaftlichkeit, wie die heutige andere Kelsen-Autorität, Horst Dreier schon betont. In der Gegenwart ist es nicht die naturwissenschaftliche Wissenschaftlichkeit, sondern die geisteswissenschaftliche Wahrheit des Menschen und des Rechts, die in der Tat der deutschen und japanischen Staatsrechtslehre unentbehrlich ist. In diesem Sinn muss man einerseits gegenüber der ,,Renaissance" skeptisch sein, andererseits die exsistenzialistische Rechtsphilosophie ernst nehmen.
著者
三宅 雄彦 ミヤケ ユウヒコ Miyake Yuuhiko
出版者
駒澤大学法学部
雑誌
駒澤法学 (ISSN:13476599)
巻号頁・発行日
vol.19, no.4, pp.25-68, 2020-03

2010年から12年に世界経済を揺るがしたいわゆるユーロ危機、それへの、欧州連合、欧州中央銀行などによる対応は多岐に渡った。その際、EU及び共通通貨ユーロ加盟国にして欧州政治をリードするドイツが、莫大な財政出動を嫌い、更にはその連邦憲法裁判所が、その違憲審査で迅速な危機対応を「妨害」したことも記憶に新しい。危機の第1次から第3次まで、様々な対応策に多くの判決が下され、EU法に関心を寄せるわが国でもそれらは詳細に検討されたものの、全体像のみならず、憲法上の各種論点の錯綜も見落とし勝ちである。本稿では、ユーロ危機とそれへの対応、及び連邦憲法裁の諸判決を時系列で整理しつつ、ドイツ基本法とEU第1次法、及び第2次法という二種類の関係に着目しながら、ユーロ危機で基本法上の如何なる問いが議論されたのか、その問題に連邦憲法裁判所が如何なる判断を下したのかを検討し、もって判例法理の概観の獲得を目指す。