- 著者
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五十嵐 修
イガラシ オサム
Osamu IGARASHI
- 雑誌
- 人文・社会科学論集
- 巻号頁・発行日
- vol.23, pp.1-52, 2006-03
In einem wichtigen Aufsatz (1982) hat Johannes Fried Einwande gegen die Interpretation des karolingischen Staates von Kategorien der Abstraktion und Institutionalisierung her erhoben. Fur ihn reduziert sich das Reich (regnum) auf Konigsherrschaft, bietet nur einen Ausschnitt aus der politischen Daseinsform. Obwohl diese Frage schon von H.-W.Goetz ausfuhrlich diskutiert worden ist, habe ich hier versucht, diese Problematik auf der Basis des heutigen Forschungsstandes nochmals zu uberprufen. Meine Ergebnisse: 1. Das von Zeitgenossen als regnum bezeichnete Gebilde umfaBte das Reichsgebiet und das hier siedelnde Volk. Das war umfangsreicher als ein nur dem Konig unmittelbar zuganglicher Herrschaftsverband. Regnum war eine wahre politische Gemeinschaft. 2. Die Thronfolge beweist den Character des Regnums als politische Gemeinschaft eindeutig. In Thronfolgefallen tritt populus oft in den Quellen als Wahler. Die karolingischen Quellen berichten, dass an der Wahl das Volk beteiligt war. In der Tat sind naturlich nur die Optimaten als reprasentive Schicht des frankischen Volkes an Thronfolgen beteiligt, diese Nachrichten zeigen aber sehr gut den Charakter des Regnums als politischer Gemeinschaft. Diesen Charakter zeigen auch die Reichsversammlungen. In seinem beruhmten Werk De ordine palatii gibt Hinkmar von Reims wichtige Informationen uber die Reichsversammlungen. Nach ihm bestand es die Gewohnheit, nicht ofter als zweimal im Jahr Reichsversammlungen abzuhalten. Sicher ist, dass auch auf diesen Versammlungen das Volk eine Rolle spielte. 3. Regnum war die jeweilige politische Ordnung, weil es in karolingischer Zeit den Brauch gab, bei der Thronfolge die Herrschaft unter die Sohne des verstorbenen Konigs aufzuteilen. 4. An keiner mir bekannten Stelle in karolingischer Zeit bedeutet ecclesia den Staat. Man darf nicht den karolingischen Staat "Kirche" nennen. Nur sinnbildlich kann man ihn als "Kirche" bezeichnen. 5. Wir konnen auch feststellen, dass in nur seltenen Stellen die Zeitgenossen den Staat als imperium bezeichnen. Auch nach der Kaiserkronung Karls des GroBen (800) war der allgemeine Ausdruck fur den Staat wie bisher regnum.