著者
五十嵐 修 イガラシ オサム Osamu IGARASHI
雑誌
人文・社会科学論集
巻号頁・発行日
vol.21, pp.1-22, 2004-03

Die tatsachliche Kaisererhebung Karls des Groβen bereitete dem frankischen Hof groβe Schwierigkeiten. Das 800 in Rom geschaffene Kaisertum entsprach nicht der Vorstellungen des frankischen Hofs. Die Ideen Alkuins und anderer frankischer Kleriker zielten eigentlich auf eine spirituelle Uberhohung des frankischen Konigtums zum imperium Christianum. Aber der romische Ursprung in Karls Kaisertum trat weiter in den Vordergrund. Deshalb bedurfte es viel Zeit, um diese Schwierigkeiten zu uberwinden. Karls Titel nach seiner Kaiserkronung unterstutzt diese Interpretation. Zum neuen Titel wahlte Karl der Groβe eine sehr komplizierte Form. Der neue Titel behielt auch wie bisher den frankischen und langobardischen Konigstitel bei. Der Kaisertitel war nur ein Bestandteil seines neues Titels. Wahrscheinlich konnte der frankische Hof erst 802 eine bestimmte Richtung geben. Vielleicht zeigt es auch die Schwache der Idee des Kaisertums. Der Begriff des Kaisertums, dessen Titel Karl endlich erwerben konnte, war zu kompliziert fur das langere Bestehen des Kaiserreiches Karls des Groβen.
著者
宮腰 淑子 五十嵐 修一 永尾 侑平 井上 重宏 佐藤 朋江 関谷 可奈子 新保 淳輔 佐治 越爾 森田 健一 佐々木 修 岡本 浩一郎 佐藤 晶 山崎 元義
出版者
一般社団法人 日本脳卒中学会
雑誌
脳卒中 (ISSN:09120726)
巻号頁・発行日
vol.34, no.1, pp.8-15, 2012-01-25 (Released:2012-01-27)
参考文献数
19
被引用文献数
1

【背景および目的】可逆性脳血管攣縮症候群(reversible cerebral vasoconstriction syndrome; RCVS)は,雷鳴頭痛を主徴とし,脳血管に可逆性の分節状攣縮を認める疾患である.本疾患の臨床経過と画像所見の経過の検討を目的とした.【方法】2004年6月から2010年12月までに当科にRCVSの診断で加療を行った6例について検討した.【結果】発症年齢は39-53歳(平均44歳)で,女性が4例,男性が2例であった.全例に雷鳴様頭痛を認めた.3例が脳卒中を発症し,全例が女性であった.脳出血が1例,くも膜下出血と脳出血との合併例が2例であった.ベラパミルが5例に投与され,症状改善がみられたが,1例に片麻痺の後遺症を残した.【結論】突然の激しい頭痛を訴える患者を診察する際には,RCVSを鑑別に含める必要がある.
著者
五十嵐 修
出版者
東洋英和女学院大学
雑誌
人文・社会科学論集 (ISSN:09157794)
巻号頁・発行日
vol.23, pp.1-52, 2006-03

In einem wichtigen Aufsatz (1982) hat Johannes Fried Einwande gegen die Interpretation des karolingischen Staates von Kategorien der Abstraktion und Institutionalisierung her erhoben. Fur ihn reduziert sich das Reich (regnum) auf Konigsherrschaft, bietet nur einen Ausschnitt aus der politischen Daseinsform. Obwohl diese Frage schon von H.-W.Goetz ausfuhrlich diskutiert worden ist, habe ich hier versucht, diese Problematik auf der Basis des heutigen Forschungsstandes nochmals zu uberprufen. Meine Ergebnisse: 1. Das von Zeitgenossen als regnum bezeichnete Gebilde umfaBte das Reichsgebiet und das hier siedelnde Volk. Das war umfangsreicher als ein nur dem Konig unmittelbar zuganglicher Herrschaftsverband. Regnum war eine wahre politische Gemeinschaft. 2. Die Thronfolge beweist den Character des Regnums als politische Gemeinschaft eindeutig. In Thronfolgefallen tritt populus oft in den Quellen als Wahler. Die karolingischen Quellen berichten, dass an der Wahl das Volk beteiligt war. In der Tat sind naturlich nur die Optimaten als reprasentive Schicht des frankischen Volkes an Thronfolgen beteiligt, diese Nachrichten zeigen aber sehr gut den Charakter des Regnums als politischer Gemeinschaft. Diesen Charakter zeigen auch die Reichsversammlungen. In seinem beruhmten Werk De ordine palatii gibt Hinkmar von Reims wichtige Informationen uber die Reichsversammlungen. Nach ihm bestand es die Gewohnheit, nicht ofter als zweimal im Jahr Reichsversammlungen abzuhalten. Sicher ist, dass auch auf diesen Versammlungen das Volk eine Rolle spielte. 3. Regnum war die jeweilige politische Ordnung, weil es in karolingischer Zeit den Brauch gab, bei der Thronfolge die Herrschaft unter die Sohne des verstorbenen Konigs aufzuteilen. 4. An keiner mir bekannten Stelle in karolingischer Zeit bedeutet ecclesia den Staat. Man darf nicht den karolingischen Staat "Kirche" nennen. Nur sinnbildlich kann man ihn als "Kirche" bezeichnen. 5. Wir konnen auch feststellen, dass in nur seltenen Stellen die Zeitgenossen den Staat als imperium bezeichnen. Auch nach der Kaiserkronung Karls des GroBen (800) war der allgemeine Ausdruck fur den Staat wie bisher regnum.
著者
草部 雄太 竹島 明 清野 あずさ 西田 茉那 髙橋 真実 山田 翔太 新保 淳輔 佐藤 晶 岡本 浩一郎 五十嵐 修一
出版者
医学書院
雑誌
BRAIN and NERVE-神経研究の進歩 (ISSN:18816096)
巻号頁・発行日
vol.69, no.8, pp.957-961, 2017-08-01

呼吸器感染症の原因ウイルスの1つであるエンテロウイルスD68型による,稀な成人の脳脊髄炎の1例を報告する。患者は33歳男性。発熱,咽頭痛,頭痛で,5日後に両側顔面神経麻痺,嚥下障害,頸部・傍脊柱筋の筋力低下を呈した。頭部MRIのT2強調画像にて脳幹(橋)背側と上位頸髄腹側に高信号病変を有する特徴的な画像所見を認めた。血清PCRにより当時流行していたエンテロウイルスD68型が検出された。両側末梢性顔面神経麻痺を急性にきたす疾患の鑑別としてエンテロウイルスD68型脳脊髄炎も考慮すべきである。
著者
石原 智彦 小澤 鉄太郎 根本 麻知子 新保 淳輔 五十嵐 修一 田中 惠子 西澤 正豊
出版者
一般社団法人 日本内科学会
雑誌
日本内科学会雑誌 (ISSN:00215384)
巻号頁・発行日
vol.96, no.1, pp.141-143, 2007 (Released:2009-12-01)
参考文献数
8

イヌ回虫性脊髄炎は幼虫移行症の一つであり,まれな神経感染症である.症例は左半身のしびれ感にて発症した21歳女性で,頻回に生の牛レバー食歴があった.脊髄MRIで第4~8胸椎レベルに病変を認め,脳脊髄液中の好酸球出現と血清IgE上昇を認めた.血清,脳脊髄液中のイヌ回虫抗体価上昇を認め,イヌ回虫性脊髄炎と診断した.アルベンダゾールの内服で臨床症状は改善し,抗体価も低下した.脊髄炎の鑑別診断の一つにイヌ回虫性脊髄炎も考慮すべきと考え,報告する.
著者
五十嵐 修
出版者
公益財団法人 史学会
雑誌
史学雑誌 (ISSN:00182478)
巻号頁・発行日
vol.109, no.6, pp.1121-1142,1257-, 2000

In early medieval times, penance took on two forms : public and private, corresponding to how widely a certain sin was known to people. The synodal courts of the carolingian period represented one form of public penance. The main purpose of this essay is to illuminate the context in which public penance functioned during the Carolingian period. The revival of public penance was, in the view of this paper, one of the most important outcomes of the Carolingian theocracy. The author examines this form of penance for this period, because it has been very underestimated by historians to date. Public penance included not only strictly religious penances, but also sanctions invoked by both secular and ecclesiastical authorities, since there was the idea that both secular and ecclesiastical authorities should suppress crime and maintain the public order. Public penance is seldom mentioned in the penitentials, but we find much mention of it in the capitularies, episcopal decrees and conciliar acts. Through studying public penance, we can learn the basic ideas about preservation of public law and order during this period.
著者
庭本 崇史 江村 正仁 中村 敬哉 林 孝徳 小林 祐介 五十嵐 修太 野村 奈都子 太田 登博 吉岡 秀敏 西川 圭美
出版者
一般社団法人 日本内科学会
雑誌
日本内科学会雑誌 (ISSN:00215384)
巻号頁・発行日
vol.105, no.6, pp.1020-1025, 2016-06-10 (Released:2017-06-10)
参考文献数
10

約3年前に成人発症Still病(adult onset Still’s disease:AOSD)と診断された65歳の女性.23価肺炎球菌ワクチンを接種後に血球貪食症候群を併発した.ステロイド増量とガンマグロブリンの投与にて病勢の改善を得た.しかし,二次感染予防目的のST合剤の開始翌日から関節痛が増悪し,AOSDの再増悪を疑いシクロスポリンを投与した.その後,良好な経過を辿った.AOSDのコントロール不良例では,免疫抑制薬の併用が有用であると考えた.
著者
五十嵐 修 イガラシ オサム Osamu IGARASHI
雑誌
人文・社会科学論集
巻号頁・発行日
vol.23, pp.1-52, 2006-03

In einem wichtigen Aufsatz (1982) hat Johannes Fried Einwande gegen die Interpretation des karolingischen Staates von Kategorien der Abstraktion und Institutionalisierung her erhoben. Fur ihn reduziert sich das Reich (regnum) auf Konigsherrschaft, bietet nur einen Ausschnitt aus der politischen Daseinsform. Obwohl diese Frage schon von H.-W.Goetz ausfuhrlich diskutiert worden ist, habe ich hier versucht, diese Problematik auf der Basis des heutigen Forschungsstandes nochmals zu uberprufen. Meine Ergebnisse: 1. Das von Zeitgenossen als regnum bezeichnete Gebilde umfaBte das Reichsgebiet und das hier siedelnde Volk. Das war umfangsreicher als ein nur dem Konig unmittelbar zuganglicher Herrschaftsverband. Regnum war eine wahre politische Gemeinschaft. 2. Die Thronfolge beweist den Character des Regnums als politische Gemeinschaft eindeutig. In Thronfolgefallen tritt populus oft in den Quellen als Wahler. Die karolingischen Quellen berichten, dass an der Wahl das Volk beteiligt war. In der Tat sind naturlich nur die Optimaten als reprasentive Schicht des frankischen Volkes an Thronfolgen beteiligt, diese Nachrichten zeigen aber sehr gut den Charakter des Regnums als politischer Gemeinschaft. Diesen Charakter zeigen auch die Reichsversammlungen. In seinem beruhmten Werk De ordine palatii gibt Hinkmar von Reims wichtige Informationen uber die Reichsversammlungen. Nach ihm bestand es die Gewohnheit, nicht ofter als zweimal im Jahr Reichsversammlungen abzuhalten. Sicher ist, dass auch auf diesen Versammlungen das Volk eine Rolle spielte. 3. Regnum war die jeweilige politische Ordnung, weil es in karolingischer Zeit den Brauch gab, bei der Thronfolge die Herrschaft unter die Sohne des verstorbenen Konigs aufzuteilen. 4. An keiner mir bekannten Stelle in karolingischer Zeit bedeutet ecclesia den Staat. Man darf nicht den karolingischen Staat "Kirche" nennen. Nur sinnbildlich kann man ihn als "Kirche" bezeichnen. 5. Wir konnen auch feststellen, dass in nur seltenen Stellen die Zeitgenossen den Staat als imperium bezeichnen. Auch nach der Kaiserkronung Karls des GroBen (800) war der allgemeine Ausdruck fur den Staat wie bisher regnum.