著者
栁田 詩織
出版者
日本倫理学会
雑誌
倫理学年報 (ISSN:24344699)
巻号頁・発行日
vol.71, pp.115-128, 2022 (Released:2022-07-11)

Seit Hegel wird Kants Ethik für ihren leeren Formalismus kritisiert, das heißt für ihre Unfähigkeit, einen konkreten Leitfaden für das Handeln zu geben. Besonders problematisch ist die so genannte Universalisierbarkeitsprüfung von Maximen: es wurde darauf hingewiesen, dass der kategorische Imperativ(„handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“)nicht als Test dafür dienen kann, ob eine Maxime moralisch ist oder nicht. Darauf haben Kants Interpreten reagiert, indem sie ihre Interpretation dieser Prüfung ausgearbeitet haben. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dabei nur solche Beispiele gewählt werden, die für Kant bequem sind. Das erste Ziel dieses Aufsatzes besteht darin, zu zeigen, dass Kants Verwendung des Selbstmordes, des Verbots der Lüge und der Nächstenliebe als die Ziele als Pflicht mit dem von Kant formulierten Moralgesetz vereinbar ist. Doch selbst wenn diese Ziel genannt werden könnten, würden sie erneut kritisiert werden, weil sie keine konkreten Handlungsanweisungen geben. Denn es muss dem Einzelnen und der Situation überlassen bleiben, zu entscheiden, wie man auf der Grundlage des Moralgesetzes angemessenes Handeln erreicht. Die zweite Aufgabe dieses Aufsatzes ist es zu zeigen, dass Kant diesen Punkt verstanden hat, und weiter, wie diese Akzeptanz des Urteils in einzelnen Situationen mit Kants Diskussion über das moralische Gesetz vereinbar ist. Im ersten Abschnitt wird sowohl gezeigt, dass neben dem Moralgesetz ein Zweck als Pflicht für das Handeln wesentlich ist, als auch wie dieser Zweck, die Förderung der eigenen Vollkommenheit und der fremden Glückseligkeit, mit dem Moralgesetz verbunden ist. Im zweiten Abschnitt argumentieren wir, dass selbst wenn man sich dem materiellen Zweck unterwirft, bei der tatsächlichen Handlung noch ein gewisser Spielraum für das Urteil besteht. Dieser kann jedoch durch die Kultivierung des Urteils in der Kasuistil und die Möglichkeit des Irrtums durch ein aufrichtiges Gewissen kompensiert werden.