著者
藤田 裕邦
出版者
社会経済史学会
雑誌
社会経済史学 (ISSN:00380113)
巻号頁・発行日
vol.57, no.4, pp.462-488,577, 1991

Fur fruhmittelalterliche Markte handelt sich um das Ansammelungen der Marktbesucher und die Funktionen der politische Herrschaft. Uber diese Frage bieten Markte des Klosters Corvey Kenntnisse in Beziehungen zwischen Grundbesitz und den Marktgrundungen. Dieses Kloster bekam Konigsurkunden uber Marktrecht zu Covey(833), Marsberg(900) und Meppen(945,946), und die Verhaltnisse des Grundbesitzes des Klosters bis zum Anfang des 11. Jahrhunderts erkennen wir durch Konigsurkunden, Traditiones Corbeienses(ein Traditionsbuch) und Heberolle(eine Zinsliste). Diese Quellen zeigen Besitzkonzentrationen an Flussen Weser, Diemel, Ems und Hunte. In deren Mittelpunkten, also zu Corvey, Marsberg, Meppen und Visbek, liegten das Kloster bzw. wichtige Kirchen, die den umliegenden Besitz verwalteten, und die obergenannte Markturkunden sind in den Zet Erweiterung des entsprechenden Grundbesitzes ausgestellt worden. So kann man auf eine raumlich-zeitliche Entsprechung zwischen Markt und grundherrlicher Verwaltung hinweisen. Aus erzahlenden Quellen konnen wir vermuten, daB sich lokaler Markthandel in diesen Verwaltungspunkte seit alter Zeit befanden. Mit den Ausstellungen der Markturkunden versuchte man Forderungen solches Handels und dazu noch Einbeziehungen von Fernhandel, was dadurch erklart wird, daB keine Markturkunde fur Visbek wahrscheinlich ausgestellt worden ist, wo es von einem FluB entfernt und also fur Fernhandel nicht geeignet ist. AuBerdem wurde durch Markturkunden versucht,Markte zu Einrichtungen mit einem Bereichherrschaft zu entwickeln, weil wir in Markturkunden eine Entsprechung zwiwchen dem Bereich der Gultigkeit der Handels- und Verkehrsrechte und dem ganzen Siedlungsrum, und einen Zusammenhang zwischen dem Markt und anderen Entrichrungen bzw. Rechte sehen.