著者
坂 昌樹
出版者
桃山学院大学
雑誌
国際文化論集 (ISSN:09170219)
巻号頁・発行日
vol.21, pp.189-267, 2000-03-31

Die deutschen Geschichtsschreiber des 18. Jhs. bezeichneten ihre Geschichtsschreibung als "pragmatisch". Spater, in der ersten Halfte des 19. Jh.s bezeichnete sie beispielsweise W. T. Krug (1770-1842), der Nachfolger Kants in Konigsberg auch im Substantiv, namlich als den deutschen "Pragmatismus." Ein Zeitgenosse Krugs wie Hegel sah aber vom Standpunkt des Historismus die "pragmatische" Geschichtsschreibung als negativ an, weil sie die Vergangenheit nicht "an sich", sondern nur "fur sich" darstelle, d. h. den gegenwartigen Interessen des Geschichtsschreibers dienstbar macht. Daruber hinaus betrachtete auch Kant die "pragmatische" Art der Gelehrsamkeit kritisch, soweit sie die "Nutzlichkeit" der Kenntnisse wichtiger als die Wahrheit nehme. Die vom deutschen Idealismus an dem Pragmatismus geubte Kritik laβt uns deshalb vermuten, daβ die "pragmatische" Art der Gelehrtheit im 18. Jh. verbreitet und anerkannt war, sich aber an der Wende zum 19. Jh. nicht mehr rechtfertigen konnte. Dies zu bestatigen ist die Aufgabe meiner Arbeit, und dabei mochte ich das "pragmatische" Denken nicht nur in der Geschichtsschreibung, sondern auch in der damaligen Politik behandeln. Kurz gesagt, in diesem aus sechs Kapiteln bestehenden Aufsatz wird der "pragmatische" Charakter der deutschen Aufklarung in drei verschiedenen Auspragungen beleuchtet: politische Reform, Geschichtsschreibung und Staatswissenschaft. In Kapitel II beginne ich meine Untersuchung mit Kant, weil Kant selber seine "Anthropologie in pragmatischer Hinsicht" geschrieben hat, und z. B. noch C. S. Peirce (1839-1914) seinen Begriff "Pragmatism" von Kant entlehnt hat. Hier mochte ich zuerst die konkreten Verwendungen, die das Wort "pragmatisch" in den Schriften Kants gefunden hat, untersuchen, um dann als das "Pragmatische" die am "Gemeinnutz" orientierte "Anlage" der menschlichen Tugend und die alltagliche "nutzliche" Erkenntnis naher zu betrachten. Indem Kant das "Pragmatische" in Bezug auf die "angewandte Philosophie der Sitten" wurdigte, waren sie unentbehrlich fur sein Verstandnis der Menschen. Der "angewandten" stellte er aber die "metaphysiche Philosophic der Sitten" als die endgultige gegenuber und trat so den Vertretern der popularen Moralphilosophie, wie sie beispielsweise J. G. H. Feder (1740-1821) in Gottingen lehrte, gegenuber. Aus der deutschen Geschichte fuhrte Kant noch weitere Beispiele des "Pragmatischen" an, namlich "Sanktionen" und "Geschichte" im Sinne einer bestimmten Form von Geschichtsschreibung. In beiden Fallen kann die Welt "ihren Vorteil besser, oder wenigstens eben so gut als die Vorwelt besorgen" (Anm. III-1). Aufgrund dieser Beispiele behandle ich die "Sanktionen" in Kapitel III und die "Geschichtsschreibung" in Kapitel IV. In Kapitel III lenke ich die Aufmerksamkeit zunachst auf die "Pragmatische Sanktion" von 1713, durch die Kaiser Karl VI. die habsburgischen Lander fur unteilbar und untrennbar erklart hat. Wie J. J. Moser (1701-85), ein damals bekannter Reichspublizist meinte, gehore diese Art von Gesetzgebung in den Aufgabenbereich der furstlichen Hoheit. Auf diesem Wege konnten die Fursten ihre "Vorsorge" um die gesellschaftliche Wohlfahrt beweisen. Wenn der Ubergang des Absolutismus von der "hofischen" zu seiner "aufgeklarten" Form, wie es W. Roscher typologisch dargestellt hat (1874), auf die sogenannte "Sattelzeit" (Koselleck) der deutschen Geschichte zu datieren ist, dann figurieren in ihr die Sanktionen oder Polizeiordnungen als Hebel zur aufgeklarten Reformpolitik. Diese Reformpolitik wird hauptsachlich von den praktisch ausgebildeten Beamten vertreten. Erst durch ihre Tatigkeit konnte die Landespolitik von dem willkurlichen Despotismus der "hofischen Gesellschaft" befreit werden. Hier besteht der deutsche Pragmatismus also vor allem in der Polizei des "Bevormundungsstaates". Im nachsten Kapitel behandele ich als ein pragnantes Beispiel der damaligen Geschichtsschreibung J. C. Gatterer (1727-99), den Begrunder des ersten "Historischen Instituts" in Deutschland an der Universitat Gottingen. Seine "pragmatische" Charakteristik findet sich besonders in der Methodologie seiner Geschichtsforschung, die er hauptsachlich in Aufsatzen fur eine von ihm selber herausgegebene Zeitschrift formuliert hat. In der Geschichte fand er das "System der Ereignisse" und er erkennt in diesem "System" den kausalen Zusammenhang als das historische "Triebwerk". Kraft seiner "Einbildungskraft" soll der Geschichtsschreiber sich das geheime "Triebwerk" der Geschichte als "ideelle Gegenwart" vorstellen. Dann kann er durch die "Dichtungskraft" diese "ideelle Gegenwart" wie ein Theaterstuck darstellen, um dadurch das Publikum historisch aufzuklaren. Indem der Leser auf diese Weise "Exempel" der guten oder schlechten Begebenheiten prasentiert bekommt-ahnlich wie z. B. auf der Schaubuhne Schillers-kann er lernen und daraus "Belehrung" fur sein Leben gewinnen. So wird er "klug" und "pragmatisch" in Kantischem Sinne. In Kapitel V erweitere ich den Begriff "pragmatisch" von der Musteranfuhrung Kants zu der "Staatsgelahrtheit" A. L. v. Schlozers (1735-1809). Schlozer, zu seiner Zeit einer der bekanntesten deutschen Publizisten, war Professor in Gottingen und stellte diese "Gelahrtheit" in demjenigen "System" dar, wo man sowohl die "politische Geschichte" als auch die "politische Philosophic" nebeneinander findet. Jener Teil enthalt noch die statistische "Staatskunde" als "stillstehende Staatsgeschichte" und eigentliche "Staatsgeschichte", dieser dagegen "Metapolitik", "Staatsrecht" und "Lehre von der Staatsverfassung". Im Vergleich zu Gatterer fallt bei Schlozer der normative Ansatz auf, wie er ihn z. B. in der Naturrechtslehre seiner "Metapolitik" entwickelt hat. Denn er deduziert seine Beurteilungskriterien aus den politischen Normen seiner Gegenwart. Die Vergangenheit wird so durch die Beurteilung des Historikers fur die gegenwartige oder zukunftige Politik "nutzlich" gemacht. In diesem historischen "Engagement" des Historikers sah Hegel gerade die von ihm kritisierte negative Art der "pragmatischen" Geschichtsschreibung. Schlozer aber bezweckt mit seiner normativen Auffassung von der Politik und seiner exemplarischen Interpretation der Geschichte die Beamten staatswissenschaftlich auszubilden. Einerseits fordert er dazu auf, durch die Reform des burokratischen Polizeistaats die unumschrankte Herrschaft des hofischen Absolutismus zu beseitigen. Andererseits mochte er dem ungebildeten Volk eine Teilnahme an der Politik verweigern. In dieser "pragamatischen" Art sind Geschichte und Politik miteinander verbunden. Im 18. Jh. konnte der Pragmatismus die polizeiliche Bevormundung des aufgeklarten Absoltismus rechtfertigen, insofern die Polizei zum "Gemeinnutz" der Untertanen beitrug. Mit dem Ausbruch der Franzosischen Revolution und der Napoleonischen Kriege avancierten aber Liberalismus und Nationalismus zu den beherrschenden Ideen der Zeit. Damit verloren der bevormundende Polizeistaat und die nicht volkstumliche Geschichtsanschauung des deutschen Pragmatismus drastisch an Legitimation. Wahrend die pragmatische Sozialphilosophie durch die Kritik des Historismus als vorwissenschaftlich abgelehnt wurde, erhielt aber die Reformpolitik des Pragmatismus noch im 19. Jh. eine Fortsetzung. Dieser "Reformabsolutismus", der auch als "defensive Modernisierung" (Wehler) bezeichnet wird, wurde besonders von denjenigen Beamten vertreten, die etwa zwischen 1750-70 geboren und an Universitaten wie Gottingen ausgebildet worden waren. In der Vorstellungswelt dieser burokratischen Tragerschicht lebte der Pragmatismus wie ihn etwa Gottinger Gelehrte vertreten hatten, auch im 19. Jahrhundert weiter.
著者
坂 昌樹
出版者
桃山学院大学
雑誌
桃山学院大学総合研究所紀要 (ISSN:1346048X)
巻号頁・発行日
vol.24, no.3, pp.177-195, 1999-03-31

Diese Arbeit ist der erste Teil meines dreiteiligen Aufsatzes uber die philosophische Fakultat der Universitat Gottingen in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts. Dieser erste Teil gliedert sich in zwei Kapitel: einerseits behandle ich den allgemeinen Zustand der Universitaten im 18. Jahrhundert, andererseits wird von mir die Vorgeschichte der deutschen Universitaten vor der Grundung der Gottinger Universitat erortert. Im ersten Kapitel ist die besondere Situation der deutschen Wissenschaften und Intellektuellen im Zeitalter der Aufklarung zu erwahnen. Da Deutschland in jener Zeit kein Zentrum der Herrschaft und der Kultur, wie z. B. London oder Paris, besaβ, gab es fur die Entwicklung der Wissenschaften besondere Schwierigkeiten. So bestanden beispielsweise Sprachprobleme. Solange das Deutsch in verschiedene Dialekte zersplittert war, wurde es noch nicht als intellektuelle Sprache anerkannt. Dazu behielt das alte Latein nach wie vor seine wissenschaftliche Prioritat, und auch das Franzosisch wurde an den deutschen Hofen wie z. B. bei Friedrich dem Groβen als wichtiger als die heimische Sprache angesehen. Erst in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts konnte sich das Deutsch mit der Verbreitung der wissenschaftlichen Literatur allmahlich in der intellektuellen Welt durchsetzen. Das ist gerade der Prozeβ der kulturellen Integration der deutschen Nation, wie Friedrich Meinecke meinte, obwohl sie sich politisch bis zum Zusammenbruch des Reichs (1806) mehr und mehr auseinander entwickelt hatte. Fur diese kulturelle Integration spielten die Universitaten und deren Professoren neben den nichtstandischen Organisationen wie z. B. der "deutschen Gesellschaft" eine entscheidende Rolle, wie dies Norbert Elias in seinem Buch, "Uber den Prozeβ der Zivilisation" dargestellt hat. Nun muβ man der Rolle der Universitaten in der damaligen deutschen Gesellschaft Aufmerksamkeit widmen. Das zweite Kapitel zur Vorgeschichte der Gottinger Universitat hat zwei Schwerpunkte: die Entwicklung der Fakultaten, bs. der theologischen, juristischen und philosophischen seit dem 16. Jahrhundert; die Charakteristik der damaligen Art der Wissenschaften, namlich den Pragmatismus. Bei dem ersten Thema handelt es sich um die sogenannte "Territorialisierung" der Universitaten. Anlaβlich der Reformation fingen hauptsachlich die protestantischen Lander des Reichs an, alles, was vorher zu den Rechten und Funktionen der Kirche gehort hatte-vom Gutsvermogen bis zur geistigen Bevormundung des Volkes-sich anzueignen. Aufgrund des Landeskirchentums erstrebten die Lander, sich zum vormundschaftlichen Polizeistaat zu reformieren, um die Territorialherrschaft absolutistisch zu vervollkommnen und sie gegenuber dem Reich zu legitimieren. In den Universitaten trugen im 16. die theologischen und im 17. Jahrhundert die juristischen Wissenschaften nicht nur unmittelbar zu dieser Staatsreform bei, sondern auch zur Ausbildung der reformerischen Beamten. Durch die pragmatische Art der Wissenschaften war es gewahrleistet, daβ die auf solchen Wissenschaften gegrundete Verwaltung sich am "gemeinen Nutzen" d. h. der Wohlfahrt und dem Gluck des Volks orientieren konnte. Daraus ergab sich, daβ, wie Christian Thomasius sagte, die Nutzlichkeit der groβte Sinn der Wissenschaften war, und daβ die absolutistische Herrschaft nur durch die Sicherung der Volkswohlfahrt legitimiert werden konnte. Folglich kritisierten die Wissenschaften der Aufklarung sehr scharf die damalige "Sektenlehre" der Theologie. Sie warfen ihr und den sogenannten Fachern des "Brotstudiums" vor, nur eigene Zwecke zu verfolgen und keine gesamtgesellschaftlichen. Wissenschaften und Universitaten sollten ihre raison d'etre im "Nutzen" fur das Volk finden. Anders gesagt, war der christliche Altruismus stark ausgepragt in der deutsch-obrigkeitsstaatlichen "Nutzlichkeit" der Wissenschaften, die sich von dem englisch-individualistischen Utilitarismus des 19. Jahrhunderts unterschied. Dementsprechend war dem aufklarerisch-absolutistischen Staat nur moglich, die Herrschaft christlich-polizeilich zu legitimieren.
著者
坂 昌樹 Masaki BAN 桃山学院大学文学部 St. Andrew's University
出版者
桃山学院大学経済経営学会
雑誌
桃山学院大学経済経営論集 = ST. ANDREW'S UNIVERSITY ECONOMIC AND BUSINESS REVIEW (ISSN:02869721)
巻号頁・発行日
vol.42, no.4, pp.155-190, 2001-03-01

This document contains the first half of my article, "A Short History of German Kameralism." The first two chapters contained herein cover the central issue concerning German Kameralism and a history of Kameralism in terms of social sciences and education at German universities particularly in the 18th century. The third and fourth chapters, containing a bibliographic history of Kameralism and a brief summary, will appear in the next document. Friedrich List (1789-1846) criticized the English free trade theory of Adam Smith (1723-1790) in his "Das nationale System der politischen Okonomie" (1841) . List recognized that politics in the form of governmental intervention into civil society is indispensable for a developing national economy such as Germany had at that time. On the one hand, German Kameralism included the favorable tradition of political importance; on the other hand, it had to be reformed in order to evolve from feudal thought to the philosophy of modern social science as found for instance, in List's economic theory. The central issue of this work, therefore, springs from the perspective of Kameralism spanning the period from the 17th century to the modern social science era of the 19th century. Namely, the continuity and discontinuity from the former to the latter times will be indicated. In other words, this work is in preparation for more important subjects in the German history of social science, such as the "Adam Smith (Reception) Problem." A short history of Kameralism in the social sciences and education is given in my simple commentary on Edward Baumstark's (1807-89) "Kameraristische Encyclopadie" (1835) and in a list of professors and universities concerned with the institutionalization of Kameralwissen-schaften. Three areas of social science were especially involved in this institutionalization: economics, Polizei and finance. The institutionalization began in PreuBen in 1727 and spread throughout the Germanspeaking states. The kameraristischen professorships often were founded in philosophy faculties and sometimes in faculties of jurisprudence. Additionally, some medical professors held kameralwissenschaftlichen posts. This instability of kameralwissenschaftlichen positions within universities proves that the modern cognition of society was created in Germany in the 18^<th> century. Later, modern faculties of social sciences, including staatswissenschaftliche were established as a continuation of Kameralism.