著者
アーレント=シュルテ イングリット
出版者
日本ジェンダー学会
雑誌
日本ジェンダー研究 (ISSN:18841619)
巻号頁・発行日
vol.2005, no.8, pp.67-73, 2005

Die strafrechtliche Verfolgung von Frauen als Hexen geh&ouml;rte in der Fr&uuml;hen Neuzeit zur Rechtspraxis im christlichen Europa. Sie basierte auf einer Gesetzgebung, die Zauberei als Verbrechen gegen Gott und die Menschen definierte, das mit dem Tod durch das Feuer bestraft werden sollte. Von der Strafverfolgung waren in geringer Zahl auch Manner betroffen. Der Prototyp der Angeklagten in Hexenprozessen war jedoch die weibliche Hexe.<BR>Der Vortrag befasst sich mit den Ursachen des besonderen Frauenbezugs des Hexereidelikts, die in den unterschiedlichen Diskursen und in der Gerichtspraxis verortet waren.<BR>Die Hexe als Straftaterin war ein theologisches Konstrukt, das von der christlichen Kirche im Kampf gegen vorchristliche Glaubensformen und die traditionelle Magie der bauerlichen BevOlkerung entwickelt wurde. Durch Damonisierung und Kriminalisierung dieser Tradition wurde am Ende des Mittelalters aus magiekundigen Frauen schadenstiftende, ketzerische Teufelshuren und Feindinnen Gottes. Diese Idee wurde im theologisch juristischen Diskurs seit dem 15. Jahrhundert verbreitet und die Verfolgung von Hexen zur Christenpflicht der Gerichtsherren erklart. Das Volk wurde durch Predigten und Flugschriften tiber die Bedrohlichkeit der Hexen und die Abscheulichkeit ihrer Taten unterrichtet.<BR>Die Zuschreibung von Hexerei auf das weibliche Geschlecht und auf individuelle Frauen folgte Genderkonzepten und war mit unterschiedlichen Formen von Gewalt verbunden, die nicht ausschlieBlich von Mannern ausging. Im gelehrten Diskurs wurde Frauen qua Geschlecht eine besondere Affinitat zur Hexerei zugeschrieben, die mit ihrer angeblich engen Beziehung zum Teufel, ihrer moralischen Schwache, ihrer Tendenz zur Bosheit und Rachsucht und ihrer sexuellen Triebhaftigkeit begriindet wurde. Im popularen Diskurs lief die Zuschreibung tiber weibliche Kompetenzen. Schadenzauber galt als Bestandteil des magischen Repertoires, das Frauen zur Alltagsbewaltigung und Existenzsicherung anwendeten. Nach dem Geschlechterstereotyp der &ldquo;heimlichen Weiberrache&rdquo;, wurden Frauen beschuldigt, ihr Wissen als Waffe in Konflikten einzusetzen und ihren Gegnern heimlich Schaden zuzuftigen.<BR>Die Selektion derer, die als Angeklagte vor Gericht kamen, erfolgte durch Bezichtigungen in den Nachbarschaften und durch Anzeigen bei den Gerichtsinstanzen. Vor Gericht wurden die Beschuldigten gezwungen, den zugeschriebenen Schadenzauber zu gestehen und sich mit den damonologischen Aspekten des gelehrten Hexenbildes zu identifizieren. Die Produktion von Hexen war ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, sie erfolgte durch theologische und populare Deutungsmuster von Zauberei in Verbindung mit Genderkonzepten. 67