著者
三佐川 亮宏
出版者
東海大学
雑誌
東海大学紀要. 文学部 (ISSN:05636760)
巻号頁・発行日
vol.75, pp.1-28, 2001

"Der Begriff eines deutschen Reiches hat sich wohl am fruhesten in Italien ausgebildet ; im Beginne des 11. Jahrhunderts begegnet er zuerst. Mehr als in Italien ist in Deutschland der Ausdruck ublich, und noch in der Zeit Heinrichs IV....ist er in allen deutschen Gebieten heimisch geworden, wie ja gerade der Reichsgedanke, das Bewuβtsein der politischen Zusammenfassung, der staatlichen Einigung der deutschen Stamme vor allem lebendig war"(Vigener). Gegenuber diesem ublichen Erklarungsversuch, der das Aufkommen des Begriffes regnum Teutonicum unter der Regierung Heinrichs IV.(1056-1106) in Zusammenhang mit der allmahlichen Ausbreitung des deutschen Volksbewuβtseins bzw. Nationalgefuhls bringt, hat E.Muller-Mertens im zweiten Teil seines Buches "Regnum Teutonicum. Aufkommen und Verbreitung der deutschen Reichs - und Konigsaufassung im fruheren Mittelalter"(1970) ein ganz anderes Bild dargestellt : Derjenige, der fur die Verbreitung der Terminologie in Deutschland eine ganz entscheidende Rolle spielte, sei niemand anders als Papst Gregor VII.(1073-1085) gewesen. Er habe den Begriff bewuβt als politischen "Kampfbegriff" benutzt, um den imperial-hegemonialen Herrschaftsanspruch des ottonisch-salischen Konigtums prinzipiell in Frage zu stellen, d.h. mit der Absicht, die Herrschaft des salischen Konigs, des rex Teutonicorum-nicht rex Romanorum, wie der Konig sich selbst nannte-, auf das Reich nordlich der Alpen, das regnum Teutonicum, zu beschranken. Im ersten Teil dieses Aufsatzes wurde es versucht, die uberrraschenden und anregenden Thesen von Muller-Mertens in wichtigen Punkten zu referieren, daneben aber auch seine Ergebinisse, unter Heranziehung der anderen neueren Literatur, z.T. zu revidieren, vor allem fur die Bewertung der politischen Dimensionen des Begriffs "deutsch" bei Lamperts von Hersfeld (†1081/82).
著者
三佐川 亮宏
出版者
東海大学
雑誌
東海大学紀要. 文学部 (ISSN:05636760)
巻号頁・発行日
vol.76, pp.1-28, 2001

H.Grundmann hat in seinen Uberblick uber "Volksgeschichte (Origo gentis)" festgestellt : "Deutschland aber bekam im Mittelalter keine Darstellung seiner Volksgeschichte, als fehlte ihm der Blick auf eine gemeinsame Vergangenheit. Jeder Stamm hatte, nur teilweise aufgezeichnet, seine eigenen Erinnerungen, die noch nicht zu einer gemeinsamen Tradition verschmolzen waren, als die Stammesverbande sich auflosten...". Gab es im Mittelalter wirklich keine Origo gentis Teutonicorum? Es ist H.Thomas zu verdanken, daβer uns auf eine merkwurdige Geschichtserzahlung uber "Julius Caesar und die Deutschen" im mhdt. gedichteten Annolied, das um 1077/81 vermutlich in Koln bzw. Siegburg entstand, aufmerksam gemacht hat. In dem Strophen 19-28 berichtet der unbekannte Dichter zuerst uber Caesars Kampf gegen die vier Volker der Schwaben, der Bayern, der Sachsen und der Franken, und die Unterwerfung dieser Volker eines nach dem anderen durch ihn. Dabei wird jeweils die Origo des betreffenden Volkes im Sinne der Herkunftssage erzahlt, und es folgt weiter : weil Caesar in Rom nicht in der gebuhrenden Weise empfangen wurde, kehrt er zu den deutschen Landern zuruck, gewinnt als Bundesgenossen die vorher Besiegten. Mit ihnen vertreibt er Cato, Pompeius und den Senat in einer gewaltigen Schlacht und gewinnt damit alle Reiche. Seitdem waren die deutschen Mannen (diutschi man) in Rom geliebt und geschatzt... Nach dieser Geschichte oder genauer "Geschichtsklitterung" sind die Deutschen nicht wie ihre vier Volker (gentes) eine Abstammungsgemeinschaft, sondern erst durch die Unterwerfung durch Caesar und durch ihrem Bund mit ihm zu einer neuen, einheitlichen Gemeinschaft zusammengefugt worden. Das Romische Reich verdankt seinerseits seine Grundung als Monarchie, als Alleinherrschaft der Hilfe der Deutschen : Origo gentis Teutonicorum et Romani Imperii. Im zweiten Teil dieses Aufsatzes geht es hauptsachlich darum, Komplexitat des Identitatsproblems der Deutschen im romisch-imperial bzw. christlich-universal gepragten Mittelalter vor allem auf Grund von historiographischen Werken nachzudenken. Daneben wird aber auch die Zeitgebundenheit des neuzeitlichen Volks-und Stammesbegriffs erneut gepruft.