著者
伊藤 白
出版者
日本独文学会
雑誌
ドイツ文学 (ISSN:24331511)
巻号頁・発行日
vol.158, pp.60-76, 2018 (Released:2020-03-15)

Lange diskutierten Kritiker von Bernhard Schlinks Weltbestseller Der Vorleser (1995), inwieweit der Autor in diesem Roman eine revisionistische Vision verfolge: Als Höhepunkt des Romans stellt die Protagonistin Hanna Schmitz, in die sich der Protagonist Michael Berg als Schüler verliebte und die er später im Gerichtssaal als Analphabetin und frühere SS-Aufseherin eines Konzentrationslagers bei Krakau wiedersieht, an den Richter die Frage: „Was hätten Sie denn gemacht?“ Manche Kritiker deuteten den Roman als revisionistisch, da er betone, dass Hanna keine andere Wahl hatte, als in die SS einzutreten, und dass sie nicht Täterin, sondern eher Opfer sei. Auch glaubte man, die Behauptung des Autors aufgedeckt zu haben, dass die Hauptfigur Michael Berg auch Opfer sei, der durch seine Liebe zu Hanna in die Vergangenheitsschuld verstrickt wurde. Dagegen wurde vor der einfachen Identifizierung der Meinung des Autors mit der des Protagonisten gewarnt. Jedenfalls sind viele Fragen im Roman offen geblieben. Zur weiteren Verdeutlichung der Einstellung des Autors, der auch Jurist und Professor für Öffentliches Recht ist, geht es darum, nicht nur seine belletristischen Werke, sondern auch seine juristischen Aufsätze und Essays zu lesen. In seinem Buch Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht (2002) kritisiert Schlink wiederholt die Radbruchsche Formel, nach der das Recht im Dritten Reich, das die Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt und die Gleichheit, den Kern der Gerechtigkeit, verleugnet habe, überhaupt der Rechtsnatur entbehre, weil sie den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht habe, die Taten im Dritten Reich rückwirkend zu verurteilen. Auch erhebt er einen Einwand gegen die nach einer heftigen Diskussion 1979 beschlossene Aufhebung der Verjährungsfrist bei Mord in der Bundesrepublik Deutschland. „Nulla poena, nullum crimen sine lege“ sei das rechtsstaatliche Proprium des Strafrechts, wenn auch bei NS-Verbrechen 6,000,000 Menschen umgebracht worden sind. Damit wird seine juristische Überzeugung deutlich, dass keine Taten im Dritten Reich nachträglich verurteilt werden sollten, ganz zu schweigen von den Taten Hannas, die nur Befehlen gefolgt habe. In diesem Buch geht er sogar so weit, zu behaupten, dass die Opfer, die Juden, für die NS-Verbrechen selbst verantwortlich wären, da sie, nach Schlink, Widerstand und Widerspruch nicht geleistet hätten. Das ist aber falsch, da es in der NS-Zeit tatsächlich viele Fälle jüdischen Widerstandes gab, und Schlinks Äußerung übersieht, dass sich die Juden damals in einer völlig hilflosen Situation befanden. Zwar sind Beispiele der jüdischen Beihilfe zu Verbrechen bekannt, aber Schlink verallgemeinert dies. Dagegen sind für Schlink die Deutschen seiner Generation Opfer, da sie wegen der Beziehung zur Elterngeneration unter Identitätsproblem gelitten hätten. Wer sind dafür die Schuldigen? Für Schlink sind es Kritiker der NS-Verbrechen einschließlich Juden, die, wie in der Erzählung „Die Beschneidung“ (2000), die Vergangenheitsschuld der Deutschen erwähnen und die Deutschen attackieren. Thematisierung der Vergangenheitsschuld ist für Schlink schon eine Belästigung. (View PDF for the rest of the abstract.)
著者
伊藤 白 小澤 弘太
出版者
社団法人情報科学技術協会
雑誌
情報の科学と技術 (ISSN:09133801)
巻号頁・発行日
vol.58, no.7, pp.361-366, 2008-07-01

県立・政令指定都市立および一部の大学図書館のHPの調査およびアンケートによる調査を行い,国内に存在するWeb上パスファインダーの現況を分析した。結果,HPでWeb上パスファインダーを提供している図書館は約4割にとどまった。またそれらのパスファインダーには,分野による偏りも確認された。この状況の一因は,各機関における作成・提供体制が十分とはいえないこと,また図書館間の協力体制の効率化が徹底されていないことにあると考えられる。今後Web上パスファインダーをより発展させ,それによって人々の情報入手に寄与していくためには,棲み分け・リンク等による連携・協力体制の確立が必要である。
著者
伊藤 白
出版者
日本独文学会
雑誌
ドイツ文学 (ISSN:24331511)
巻号頁・発行日
vol.160, pp.93-108, 2020 (Released:2021-06-04)

Bibliotheken im Allgemein haben bei der Bildung einer „Öffentlichkeit“ im Sinne Habermas ’ wichtige Funktionen, indem sie nicht nur mit ihrem Bestand die Lektüre aller Teile der Gesellschaft fördern, sondern auch Bücher empfehlen, die Bibliothekare für lesenswert halten. So regte z. B. Gotthold Ephraim Lessing, der Dichter und Denker der Aufklärung und Anwalt religiöser Toleranz, eine öffentliche Diskussion gegen orthdoxe Theologie an, indem er als Leiter der Herzog August Bibliothek (HAB) in Wolfenbüttel einen kosmopolitischen und religiös liberalen Bestand bildete und in der Zeitschrift dieser Bibliothek einen antiorthodoxen Aufsatz des aufklärerischen Philosophen Hermann Sammuel Reimarus mit dem Titel „Fragmente eines Ungenannten“ veröffentlichte. In der Zeit des Nationalsozialismus jedoch wurden die Bibliotheken in Deutschland gleichgeschaltet: Die beiden Berufsverbände der Bibliothekare, nämlich der wissenschaftliche Verein der Deutschen Bibliothekare (VDB) und der öffentliche Verband Deutscher Volksbibliothekare (VDV) , wurden in die Reichsschrifttumskammer des NS-Regimes eingegliedert und Bücher, die auf der „Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums“ standen, wurden sekretiert. Welche Rolle konnte dann eine Institution wie die „Lessing-Bibliothek“ während des Nationalsozialismus einnehmen oder auch nicht einnehmen, um eine alternative, tolerantere Öffentlichkeit zu erzeugen? Prof. Dr. Wilhelm Herse, der Direktor der HAB in der NS-Zeit, war einerseits der NSDAP „durchaus wohl gesonnen“. Andererseits sei jedoch „von irgendwelchen das damals übliche Maß überschreitenden politischen Aktionen in der Bibliothek“ nichts bekannt. Es sind sogar zwei Fälle bekannt, die wenigstens scheinbar gegen das NS-Regime wirkten: Ca. 600 alte Drucke in hebräischer Sprache entzog Herse dem nationalsozialistischen Zugriff, indem er ihre Existenz verschwieg. Und er berichtete, dass die in der Bibliothek vorhandene marxistische Literatur „nicht umfangreich“ sei, was den Tatsachen nicht entsprach. Inwieweit sein Verhalten als eine Art Widerstand oder Widerspenstigkeit zu betrachten ist, entzieht sich der Nachprüfbarkeit. Während die bisherige Forschung darin keinen politisch motivierten Widerstandsakt sieht, könnte man daraus wenigstens eine leise Dissonanz zwischen dem NS-Regime und der Bibliothek unter Leitung von Herse heraushören. Um diese Hypothese zu klären, sollen hier Herses wissenschaftliche Arbeiten analysiert werden. In seinen sieben Essays über Lessing, die im Lessing-Jahr 1929 und kurz danach geschrieben wurden, erwähnt Herse die Freundschaft zwischen Lessing und Mendelssohn objektiv, schätzt Nathan den Weisen hoch ein und argumentiert sogar gegen das damals oft propagierte Lessing-Bild als Befreier vom französischen Einfluss; er behauptet vielmehr, dass Lessing den französischen Aufklärer Voltaire für „recht gut!“ hielt. In seinen in der NS-Zeit veröffentlichten nationalistisch gesinnten Reden und Essays erwies er sich dagegen zwar als dem Nationalsozialismus „durchaus wohl gesonnen“: In einer Rede über Friedrich Schiller zitierte er dessen Ausspruch „göttlich muss eine Lehre sein, für die so freudig gestorben werden kann“; in einem Essay über Wilhelm Raabe begrüßte er mit dem Zitat „Deutschland, großes Vaterland“ aus Der Chronik der Sperlingsgasse den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, und in einem Artikel „Was ist des Deutschen Vaterland?“ schätzte er sogar die „Rückkehr“ des Sudetenlands ins Deutsche Reich positiv ein. Nach dem Krieg dann schreibt Herse wieder einen Essay über Lessing, in dem er Lessings Liebe zur englischen Literatur schildert. (View PDF for the rest of the abstract.)