- 著者
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岩波 敦子
- 出版者
- 慶應義塾大学
- 雑誌
- 史学 (ISSN:03869334)
- 巻号頁・発行日
- vol.61, no.3, pp.375-400, 1992
序(一) ユダヤ人地区の形成(二) ユダヤ人地区のあらまし(三) ユダヤ人団体の拡充(四) ユダヤ人団体の成立(五) ユダヤ人地区の閉鎖化と差別意識の強化結語Wie die Judengemeinde in die mittelalterliche Stadt integriert war, erklart sich nicht zuletzt aus dem Zusammenhang mit der Bildung und der Entwicklung der Stadtgemeinde selbst. Dabei ist vor allem die Einbettung in das soziale Umfeld zu berucksichtigen, ein Gesichtspunkt, der leicht ubersehen wird, vor allem dann, wenn unter der Topographie nur raumliche Aspekte verstanden werden. Ein wesentlicher Grund dafur scheint die bisher erst ansatzweise vorgenommene Koordination von Quellenanalysen zeitlich oder thematisch nur begrenzter Fragestellung mit seriellen Untersuchungen, die die fortlaufende Entwicklung thematisieren wurde. Dafur bieten in Koln die Schreinskarten und Schreinsbucher, die die fruhen Grundbesitzverhaltnisse besonders im zentralen Stadtbereich und damit auch die sozialen Verhaltnisse widerspiegeln, vorzugliche Voraussetzungen. Hinzu kommen manche interessanten Ergebnisse der Stadtarchaologie. Die topographische Forschung scheint trotz der Verfeinerung ihrer Arbeitsmethoden noch keine zureichenden methodischen Massstabe fur die Beantwortung dieses Fragekomplexes entwickelt zu haben. Die Juden-wie es sich fur die Mitte des 12. Jahrhunderts feststellen lasst-hatten sich in Koln in der St. Laurenz-Pfarrei niedergelassen, die sich in der Nahe des Altenmarkts, des Handelszentrums fur die Handwerker und die Kleinhandler befand. In St. Laurenz-Pfarrei wohnten neben den Juden die Ministerialen und der Vogt, und zugleich befand sich das Burgerhaus, spater das Rathaus der Stadt. Den Prozess der Niederlassung der Juden in Koln kann man im Judenschreinsbuch nachvollziehen, das gegen 1236 von den anderen Schreinsbuchern getrennt wurde und in das nur noch der Erwerb von Grundstucken durch Juden eingetragen wurde. Mit der Kauf einer Gruppe der Hausern in der St. Laurenz-Pfarrei hatten sie eine universitas gebildet, die allerdings erst spater Erwahnuug findet. Im Jahre 1106 verpflichteten sie sich, die Judenpforte namens der Juden zu bewachen. Die Juden besassen ihren Friedhof ausserhalb der Stadt in der St. Severin Pfarrei. In dem Schutzbrief des Kolner Erzbischofs vom Jahre 1266 wird klar entschieden, dass sie ohne Steuer zu zahlen, ihre Toten dort bestatten konnten. Wenn bei der Eintragung in das Judenschreinsbuch in der zweiten Halfte des 13. Jahrhunderts der hebraische Text mitverzeichnet wurde, dann zeigt sich darin, dass der Kauf der Grundstucke nun von der Judengemeinde bestatigt wurde. Die Zahl der judischen Zeugen nahm auch dabei allmahlich zu. Aus der Tatsache, dass in das von der stadtischen Behorde gefuhrte Judenschreinsbuch auch hebraische Texte und zunehmend Juden als Zeugen aufgenommen worden sind, kann man schliessen in der zweiten Halfte des 13. Jahrhunderts die Gemeinde der Juden von der Stadt anerkannt worden war. Der Grundstuckkauf der Juden erfolgte in der Regel fur die jeweilige Familie, die das erworbene Haus oft einige Generationen beibehielt, bevor es weiter verkauft wurde. Andererseits besassen einige Juden als Grundbesitzer mehrere Hauser. Der Grundstuckkauf zum Zweck der finanziellen Absicherung, aber auch in der Erwerbung des Werbzuwachses ist in diesem Zusammenhang in Rechnung zu stellen. Nachdem sich das Judenviertel wirklich ausgedehnt hatte, begann es als Sondergemeinde getrennt behandelt zu werden. Diese Isolierung der Judengemeinde von anderen Stadtviertel war von den Juden selbst aus Grunden der Sicherheit und des Schutzes gefordert worden. Gleichzeitig hat Absonderung des Judenviertels dazu beigetragen, die Diskriminierung den Juden gegehnuber zu verstarken. Wie die Judengemeinde von den Burgern betrachtet wurde, lasst sich in den Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbischof und der Stadt im ersten Halfte des 13. Jahrhunderts bezuglich der Verlangerung der Frist des Schutzbriefs ablesen. Zu diesen wurde den Juden zugestanden, dass Prozesse zwischen ihnen und Christen nur in der Synagoge von Judenbischofe gefuhrt werden durften, was auf Seiten der Stadtgemeinde auf Widerspruch stiess. Der Erzbischof interessierte sich fur den Judenschutz deswegen, weil die Juden nicht nur das jahrliche Schutzgeld, sondern auch die einmalige Gebuhr fur die Bestatigung und Verlangerung des Schutzes zahlten, die der Kolner Kirche als eine wichtige Einnahme war. Aus diesem Grund wurde die Anfnahme der Juden in Koln von beiden Seiten, dem Erzbischof und der Stadt lange Zeit positiv bewertet und gefordert. Die Rechtstellung der Juden macht es verstandlich, wie sie als Schutzlinge ihre Freiheit und ihre Autonomie zu bewahren vermochten. Im Gegensatz zu den Schutzbriefen des 13. Jahrhunderts setzte derjenige im 14. Jahrhundert voraus, dass die Juden ihren Schutzherrn gegenuber zu finanziellen Lastungen verpflichtet waren. Im erzbischoflichen Schutzbrief vom Jahre 1302 werden funfzehen Stadtburger als Zeuge genannt, die den erzbischoflichen Schutz garantieren mussten. Die Behandlung des Juden, Meyer von Siegburg, der in der ersten Halfte des 14. Jahrhunderts oft als Glaubiger in den Quellen genannt wird, verdeutlicht den Hintergrund fur die Austreibung der Juden aus der Stadt anlasslich des Schwarzen Todes (1348/50). Nicht nur der religiose Grund, sondern auch der Hass gegen die Sondergruppe innerhalb der Stadt verursachte die totale Verfolgung der Juden, die im 14. Jahrhundert geschehen war. Die mit anderen Wertvorstellungen wirtschaftliche Aktivitaten betreibenden Juden gestalteten ihren Wohnbezirk in der Mitte der Stadt zu einem eigenen Rechts- und Lebensbereich. Die Bildung der Sondergemeinde verscharfte ihre Isolierung, die die Diskriminierung der Juden erleichterte. Die Simultaneitat dieser Gestaltung und Diskriminierung der Judengemeinde in der Stadt durfte keine Zufalligkeit sein und sollte einen Anlass bieten, dieser Frage mit besonderer Aufmerksamkeit nachzugehen. Man kann sich vorstellen, dass ihre Sonderstellung durchaus positiv oder negativ veranderbar gewesen ware.