著者
相沢 隆
出版者
公益財団法人 史学会
雑誌
史学雑誌 (ISSN:00182478)
巻号頁・発行日
vol.97, no.6, pp.1025-1062,1159-, 1988-06-20 (Released:2017-11-29)

Lange Zeit, vom Spatmittelalter bis zum Zeitalter des Absolutismus, wurden viele Luxusverordnungen erlassen, um die Verschwendung des Volkes zu unterdrucken. In der Forschung uber diese Luxusverordnungen wurde bislang betont, daB man die Standeordnung bzw. die Unterschiede zwischen den Standen, die sich in der Entwicklung der Verbrauchswirtschaft allmahlich verwischten, bewahren wollte. In neueren Forschungen werden dagegen die Luxusverordnungen, die in den Stadten erlassen wurden, von denen des Konigtums oder denen des Territorialstaats unterschieden. Vielmehr werden deren Eigenschaften zunehmend im Zusammenhang mit politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhaltnissen in den Stadten untersucht, um ihre soziale Bedeutung von verschiedenen Seiten her herauszuarbeiten. Der vorliegende Aufsatz folgt diesem Ansatz und untersucht die in den suddeutschen Reichsstadten verfaBten Kleider-, Hochzeits- und Tanzordnungen des Spatmittelalters und der fruhen Neuzeit, um ihre Eigenschaften, ihre Entwicklung und ihre soziale Bedeutung zu erfassen. Stadtische Luxusverordnungen wurden jeweils erlassen, wenn der Stadtbehorde ein ubertriebener Verbrauch auffiel. Die Daten uber Umfang, Ausfuhrlichkeit und fruhestem Auftreten solcher Verordnung unterschieden sich je nach der GroBe der Stadte und dem Entwicklungsgrad der jeweiligen Wirtschaften. In einzelnen Stadten werden sie im Verlauf der Zeit inhaltlich immer differenzierter und systematischer. Ihre Auswirkung wurde durch die Vernachlassigung der oberen Schichten der Stadt und die Differenzierung des Wirtschaftslebens bestimmt, und die Stadtbehorden waren bestrebt, ihre Luxusverordnungen den zeitlichen Erfordernissen anzupassen, um deren Effizienz zu steigern. Das Spannungsverhaltnis zwischen der Wirklichkeit und den Luxusverordnungen ging so niemals verloren. Luxusverordnungen entstanden in einer Periode nachlassender Machtfulle alter Stadtgeschlechter und zunehmender Teilnahme der Burger am Stadtregiment. Die Stabilisierung der kommunalen Wirtschafts- und Sozialordnungen, das Festlegen stadtischer Lebensformen und das Feststellen der Identitat der Burger waren die Hauptziele. Zur Schaffung gemeindlicher Ordnung und Integration entstanden innerstadtische Gesellschaftsnormen, die alle Leute, die sich nicht anpassten, in eine randliche Existenz verdrangten. Luxusverordnungen hatten daruber hinaus die Funktion, deren Unterordnung sichtbar zu machen und die Rangordnung zwischen innerer und auBerer Seite der Gemeinde zu prazisieren. Gegen Ende des Mittelalters mehrten sich Bestimmungen, die standische Unterschiede nicht nur erlaubten, sondern sogar betonten, und Luxus wurde zunehmend benutzt, um einen hoheren Rang oder die Zugehorigkeit zu einem besseren Stand zur Schau zu stellen. Der ErlaB solcher Bestimmungen hangt mit dem Bemuhen der Stadtbehorden zusammen, die Luxusverordnungen den jeweiligen Zeiterfordernissen anzupassen, indem sie die Wunsche der Oberschicht berucksichtigten, sich durch Luxus bemerkbar zu machen. Aber durch sie wurde auch die neuentstandene Stande- und Herrschaftsverfassung nicht nur beibehaltan, sondern auch gestarkt, wurde doch die Vielfaltigkeit des Verbrauchs jetzt durch die Verfassung geregelt.
著者
島田 勇
出版者
公益財団法人 史学会
雑誌
史学雑誌 (ISSN:00182478)
巻号頁・発行日
vol.97, no.2, pp.177-197,278-27, 1988-02-20 (Released:2017-11-29)

Das Ziel dieses Aufsates ist es, die sudwestdeutsche Leibeigenschaft unter Berucksichtigung der Territorialpolitik der sudwestdeutschen Kloster zu erklaren. Im deutschen Sudwesten spaltete sich im Spatmittelalter die Grundherrschaft in drei Herrschaften : die Leibherrschaft, die Grundherrschaft im engeren Sinne und die Gerichtsherrschaft. Die Kloster versuchten in ihrer Territorialpolitik, diese drei Herrschaften miteinander zu verbinden und so kleines Territorium zu bilden. Zur Analyse dieser Territorialpolitik sind die drei Begriffe, Personal-, Real- und Territorialleibeigenschaft, heranzziehen. Bei der Personalleibeigenschaft handelt es sich um eine reine Leibherrschaft. Die Realleibeigenschaft ist dagegen eine Leibeigenschaft, die sich mit der Grundherrschaft im engeren Sinne verbindet. Und die Territorialleibeigenschaft ist eine Leibeigenschaft, die sich mit der Gerichtsherrschaft verbindet. Diese drei Arten der Leibeigenschaft habe ich im Hinblick auf drei Kennzeichen der Leibeigenschaft : den Todfall, die Einschrankung der EheschlieBung und die Einschrankung der Freizugigkeit untersucht. D.h. ich habe mich mit dem Zusammenhang zwischen der Personalleibeigenschaft und dem Todfall, dem zwischen Realleibeigenschaft und der Einschrankung der EheschlieBung und dem zwischen der Territorialleibeigenschaft und der Einschrankung der Freizugigkeit beschaftigt. In den spatmittelalterlichen Quellen des deutschen Sudwestens tritt oft der Begriff "Gotteshausleute" auf ; er meint eine Benennung der Bauern, die zu einem Kloster gehoren. Die "Gotteshausleute" sind bisher als Horige betrachtet worden. Ich habe dagegen erklart, daB im Schwarzwaldgebiet die "Gotteshausleute" nur Leibeigene der Kloster waren. Ich kam zu folgender SchluBfolgerung. Die Personalleibeigenschaft wurde durch die Zweideutigkeit des Todfalls vergroBert. Die Realleibeigenschaft wurde durch die Einschrankung der EheschlieBung erhalten und vergroBert. Und die Territorialleibeigenschaft wurde schlieBlich durch die Einschrankung der Freizugigkeit und durch die AusschlieBung des fremden Verfolgungsrechtes vollendet.
著者
岡 洋樹
出版者
公益財団法人 史学会
雑誌
史学雑誌 (ISSN:00182478)
巻号頁・発行日
vol.97, no.2, pp.145-176,279-28, 1988-02-20 (Released:2017-11-29)

Under Ch'ing 清 rule, most of the Mongolian tribes were organized under the Cirulran-qosiru system or league-banner system. But the three necessary conditions of establishment of qosiru, that is, the organization of sumun and qamjilr-a, the supply of pasture for qosiru and the appointment of jasar, meant radical change for the existing Mongol order and especially meant bureaucratization of Mpngolian noyans. Concerning pasture land, this system meant delimitation of qosiru's pasture. So it is very difficult to imagine the introduction of this system into Mongolia taking place within a short time. This paper discusses when the pasture's delimited border was established among the Qalq-a Mongols. In the case of the Qalq-a Mongols, it is said that this system was introduced at the conference of Dolun narur in 1691 or the 30th Year of Emperor K'ang-hsi 康煕. But the objective conditions of the Qalq-a in 1691 could not have permited such radical reforms. This is because they had been fleeing to Southern Mongolia from the invasion of Γaldan Bosurtu qaran since 1688. Γaldan died in 1697 and the Qalq-a Mongol returned to Outer Mongolia, but the Ch'ing dynasty took a prudent attitude in compelling a delimited qosiru border on the Qalq-a, because of their cooperation in the struggle against Cewengrabdan's Jegun rar force. Moreover the Ch'ing dynasty could not border their pasture, which often moved because of an unstable military balance between Jegun rar and the Ch'ing force. Although the defeat of Jegun rar by the Ch'ing conquest during 1755-1757 cleared all obstacles to compulsory establishment of this system all over Qalq-a, the Ch'ing government continuously took care because of Qalq-a resistances, for example the rebelion of Cinggunjab or the movement for secession from Ch'ing rule to Russia. For this duration, pasture was regulated by the Qalq-a Mongol nobles, not by imperial authority. Such conditions often gave rise to trouble between the Ch'ing government and Qalq-a nobles. A typical example was the request for extension of pasture land from Qalq-a nobles as well as from Cenggunjab, the lieutenant general of Uliyasutai. Such conditions were finally settled by the delimitation of ayimar's border by Batu, who was delegated by the emperor for this mission in 1781 or the 46th year of emperor Ch'ien-lung 乾隆. Soon after Batu's delimitation, banner's border was also delimited. I can therefore presume that the delimited banner's border was established soon after 1781 or the 46th year of emperor Ch'ien-lung. Furthermore, I can say that the Cirulran-qosiru system was substantially established after this time, and not at the conference of Dolun narur in 1691.
著者
鍋谷 郁太郎
出版者
公益財団法人 史学会
雑誌
史学雑誌 (ISSN:00182478)
巻号頁・発行日
vol.97, no.12, pp.1977-1997,2071-, 1988-12-20 (Released:2017-11-29)

Noch heute begegnet man in Bayern einer bestimmten Abneigung gegen Norddeutschland. Im Kaiserreich war man sich ihrer als "PreuBenhaB" bewuBt. Bei meiner Arbeit handelt es sich darum, den EinfluB dieses PreuBenhasses auf die Sozialdemokratische Partei Bayerns (SPB) zur Zeit des Vorsitzes von Georg von Vollmar, dessen Bestreben es war, die SPB zu einer Massenpartei zu machen, aufzuzeigen. Die Untersuchungszeit beschrankt sich hauptsachlich auf die erste Halfte der 1890er Jahren. Der PreuBenhaB der SPB hatte zwei Dimensionen. Zum einen ist er auf staatlicher Ebene anzutreffen. Die SPB wandte sich gegen eine preuBisch-unitarische Tendenz, die vollstandige Integration Bayerns in das unter riesiger preuBischer Zentralgewalt stehende Deutsche Reich zu erzwingen. Diese Politik hielt sie fur unertraglich. Von einem foderalistischen Standpunkt aus betonte die SPB mit Nachdruck die bayerische Staatssouveranitait. Ich mochte den PreuBenhaB auf dieser Ebene als "MakropreuBenhaB" bezeichnen. Ihr lag die Uberzeugung zugrunde, daB Bayern nicht nur sozialpolitisch, sondern auch kulturell hoherentwickelt als PreuBen war. Zum andern existierte ein PreuBenhaB auf innerparteilicher Ebene, den ich "MikropreuBenhaB" nennen mochte. Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in Berlin ignorierte die besonderen Verhaltnisse des agrarisch strukturierten bayerischen Landes und seines Volkes, und zwang der SPB eine einseitige Strategie auf, mit der sie aber keine Bauern gewinnen konnte. In der SPB bewertete man das Verhalten des SPD-Vorstandes als Ausdruck des preuBischen Korporalgeistes. Dieses lehnte sie ab und entwickelte dagegen ein dem bayerischen Milieu entsprechendes eigenes Konzept. Beide Dimensionen - die staatliche und die innerparteiliche - verbanden und erganzten sich. Man darf nicht vergessen, daB alle fuhrenden Personlichkeiten der SPB als geborene Bayern nicht nur Sozialdemokraten, sondern auch ausgesprochene partikularistische Patrioten waren. Frau von Vollmar sprach von einer bewuBten "Gefuhlsgemeinschaft" zwischen ihrem Mann und dem bayerischen Volk. Und dazu gehorte auch der gemeinsame PreuBenhaB. Zur Zeit des Vollmarschen Vorsitzes lag die deutsche Reichsgrundung schon zwanzig Jahre zuruck. Aber Regionalismus und bayerischer Patriotismus waren lebendig und wirkten auch in die SPB hinein.
著者
浦野 聡
出版者
公益財団法人 史学会
雑誌
史学雑誌 (ISSN:00182478)
巻号頁・発行日
vol.97, no.11, pp.1789-1828,1937-, 1988-11-20 (Released:2017-11-29)

This article attempts to answer the following three questions on angareia, a requisitioned transport service which was indispensable for military provisions (annona) transport, but was very burdensome for provincials in the later Roman Empire. First, how did measures and practice of the angareia-levy develop during the first three centuries? Secondly, what kinds of necessity or intention of the imperial authority existed behind its development? Thirdly, eventually what kinds of burdens did the provincials (especially villagers) have to bear? The results of the author's investigation through inscriptions from the eastern Roman provinces are as follows. (1)As Sagalassos-Inscription (JRS 66, pp. 107f.) tells us, in the early principate (AD. 1C.), angareia was regarded as the service assessed roughly at the distance between stations (i.e. from one station to the next others), and levied on each central city which was responsible for its own station, en bloc. The central city magistrates levied a portion of the service on each city and village within its territory. Subsequently, in the 2C. in provincia armata (e.g. Moesia Inf, ; Dagis -SEG xix 476), in the 3C. even in provimia inermis (e.g. Asia ; Anossa & Antimacheia -JRS 46, pp.46f.), angareia came to be counted as munera possessionis, assessed strictly in proportion to the amount of land tax (or rent) payments and directly levied on villages. Village notables made arrangements for this service. Only by giving soldier-officials the minor authority of execution could the Empire build up this levy system at the village level. (2)The Empire urged the aforementioned process more and more as tension mounted on the eastern frontier and armies on the march there needed huge amounts of provisions. Because the Empire had to strengthen the angareia-levy system so as to transport annona to the army's station. (3)Not only did the increase in the quantity of transported provisions force provincials into a miserable condition ; but also both the introduction of soldier-officials and the existing subordination of villages to cities caused abuses of power and unauthorized angareia levies on villages. Villagers were on the verge of ruin. It was not until Emperor Leo converted the angareia service into money payments (adaeratio) in order to meet the expenses of public transport (cursus publicus) that these two problems were resolved.