- 著者
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相沢 隆
- 出版者
- 公益財団法人 史学会
- 雑誌
- 史学雑誌 (ISSN:00182478)
- 巻号頁・発行日
- vol.97, no.6, pp.1025-1062,1159-, 1988-06-20 (Released:2017-11-29)
Lange Zeit, vom Spatmittelalter bis zum Zeitalter des Absolutismus, wurden viele Luxusverordnungen erlassen, um die Verschwendung des Volkes zu unterdrucken. In der Forschung uber diese Luxusverordnungen wurde bislang betont, daB man die Standeordnung bzw. die Unterschiede zwischen den Standen, die sich in der Entwicklung der Verbrauchswirtschaft allmahlich verwischten, bewahren wollte. In neueren Forschungen werden dagegen die Luxusverordnungen, die in den Stadten erlassen wurden, von denen des Konigtums oder denen des Territorialstaats unterschieden. Vielmehr werden deren Eigenschaften zunehmend im Zusammenhang mit politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhaltnissen in den Stadten untersucht, um ihre soziale Bedeutung von verschiedenen Seiten her herauszuarbeiten. Der vorliegende Aufsatz folgt diesem Ansatz und untersucht die in den suddeutschen Reichsstadten verfaBten Kleider-, Hochzeits- und Tanzordnungen des Spatmittelalters und der fruhen Neuzeit, um ihre Eigenschaften, ihre Entwicklung und ihre soziale Bedeutung zu erfassen. Stadtische Luxusverordnungen wurden jeweils erlassen, wenn der Stadtbehorde ein ubertriebener Verbrauch auffiel. Die Daten uber Umfang, Ausfuhrlichkeit und fruhestem Auftreten solcher Verordnung unterschieden sich je nach der GroBe der Stadte und dem Entwicklungsgrad der jeweiligen Wirtschaften. In einzelnen Stadten werden sie im Verlauf der Zeit inhaltlich immer differenzierter und systematischer. Ihre Auswirkung wurde durch die Vernachlassigung der oberen Schichten der Stadt und die Differenzierung des Wirtschaftslebens bestimmt, und die Stadtbehorden waren bestrebt, ihre Luxusverordnungen den zeitlichen Erfordernissen anzupassen, um deren Effizienz zu steigern. Das Spannungsverhaltnis zwischen der Wirklichkeit und den Luxusverordnungen ging so niemals verloren. Luxusverordnungen entstanden in einer Periode nachlassender Machtfulle alter Stadtgeschlechter und zunehmender Teilnahme der Burger am Stadtregiment. Die Stabilisierung der kommunalen Wirtschafts- und Sozialordnungen, das Festlegen stadtischer Lebensformen und das Feststellen der Identitat der Burger waren die Hauptziele. Zur Schaffung gemeindlicher Ordnung und Integration entstanden innerstadtische Gesellschaftsnormen, die alle Leute, die sich nicht anpassten, in eine randliche Existenz verdrangten. Luxusverordnungen hatten daruber hinaus die Funktion, deren Unterordnung sichtbar zu machen und die Rangordnung zwischen innerer und auBerer Seite der Gemeinde zu prazisieren. Gegen Ende des Mittelalters mehrten sich Bestimmungen, die standische Unterschiede nicht nur erlaubten, sondern sogar betonten, und Luxus wurde zunehmend benutzt, um einen hoheren Rang oder die Zugehorigkeit zu einem besseren Stand zur Schau zu stellen. Der ErlaB solcher Bestimmungen hangt mit dem Bemuhen der Stadtbehorden zusammen, die Luxusverordnungen den jeweiligen Zeiterfordernissen anzupassen, indem sie die Wunsche der Oberschicht berucksichtigten, sich durch Luxus bemerkbar zu machen. Aber durch sie wurde auch die neuentstandene Stande- und Herrschaftsverfassung nicht nur beibehaltan, sondern auch gestarkt, wurde doch die Vielfaltigkeit des Verbrauchs jetzt durch die Verfassung geregelt.