- 著者
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後藤 正英
- 出版者
- 宗教哲学会
- 雑誌
- 宗教哲学研究 (ISSN:02897105)
- 巻号頁・発行日
- vol.17, pp.82-93, 2000 (Released:2019-03-21)
In der Grundlegung der Metaphysik der Sitten (GMS) drückt Kant das Gemeinwesen vernünftiger Wesen als ein Reich der Zwecke aus.
Bei der Entstehung des Reichs der Zwecke, sagt Kant, abstrahiert man von dem persönlichen Unterschied vernünftiger Wesen, imgleichen allem Inhalt ihrer Privatzwecke. Darum wird aus dieser Äußerung zu Kants Vernunftwesen gern eingewendet, die Verschiedenheit zwischen den Vernunftwesen werde auf die Einheit der Vernunft reduziert. Aber dieser Einwand besteht aus dem Mißverständnis, das nur die Form der Vernunft betont. Dieser Vorwurf übersieht, daß die Vernunft zwei Seite von Form und Materie hat. Dabei bedeutet die Form die Allgemeinheit des moralischen Gesetzes, die Materie heißt der Inhalt des Gesetzes. Und diese wird als Formel des Zwecks an sich selbst formuliert, jene als Formel des Naturgesetzes.
Weil die allgemeine Form des Gesetzes vom persönlichen Unterschied vernünftiger Wesen absieht, herrscht da die unpersönliche und abstrakte Allgemeinheit. Aber, wenn man gleichzeitig auch die Seite der Materie überlegt, das allgemeine Gesetz zu seinem Zweck zu machen sucht, kann das Gesetz für jedes Vernunftwesen allgemeingültig sein, ohne die Differenz zwischen Vernunftwesen zu ignorieren.
In dieser Abhandlung möchte ich die unvergleichliche Eigentümlichkeit des vernünftigen Wesens zeigen, indem ich hauptsächlich den ersten und zweiten Abschnitt in GMS behandele.