- 著者
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松山 壽一
- 出版者
- 日本シェリング協会
- 雑誌
- シェリング年報 (ISSN:09194622)
- 巻号頁・発行日
- vol.24, pp.99, 2016 (Released:2020-03-26)
Der junge Schopenhauer liest die verschiedenen Schriften Schellings und schreibt zahlreiche No- tizen davon auf. Sie sammelt der von A. Hübscher herausgegebene handschriftliche Nachlaß (verk. HN). Die vorliegende Untersuchung versucht, drei Gegenstände um Nähe und Ferne zwischen Schel- ling und Schopenhauer aufzuklären, indem der Entstehungsprozeß der Hauptschrift Schopenhauers aus dem genannten Nachlaß abgelesen wird.
a) Die in den Philosophischen Briefen (1795-96: WA (1809), S. 165f.), sowie in der Philosophie und Religion (1804, S. 21) dargelegte „intellectuale Anschauung“ identifiziert Schopenhauer zuerst mit seinem eigenen Begriff des „beßren Bewußtseyns“ (HN II, 326). Dieser Begriff wird aber zuletzt (1814) durch einen neuen Ansatz der „Identität des Subjektes der Erkenntniß mit dem des Wollens“ (HN I, 169) ersetzt, womit der erste Schritt zum Standpunkt seiner Hauptschrift Die Welt als Wille und Vorstellung (1818/ 19) getan wird.
b) In der Systematik der Naturphilosophie beider Denker findet sich ziemlich viele Ähnlichkeiten; ihre Ansätze stimmen allein nicht ein: zum einen „die absolute Identität des Geistes in uns und der Natur außer uns“ (Schelling, Ideen (1797), SW II, 56); zum anderen „Identität des Subjektes der Erkenntniß mit dem des Wollens“ (HN I, 169). Wie gesehen, wird einerseits der Begriff des Geistes in den der Natur erweitert; anderseits der Begriff des Willens.
c) Was die Kunstphilosophie betrifft, hatte Schopenhauer von fornherein keine große Interesse an die schellingsche Lehre: er hat Schellings Auffassung von der Kunst im letzten Abschnitt des Trans- zendentalsystems (1800) nie erwähnt und zwar zu derselben in den beiden Texten, Bruno (1802) und Münchener Rede (1807), nur wenig kommentiert. Ein auffälligster Unterschied beider Kunstphilo- sophie lag v. a. in der Stellungnahme der Musik. Während sie von Schelling in die niedrigste Stelle der bildenden Kunst eingeteilt wurde, war die Musik für Schopenhauer als „unmittelbar Abbild des Willens selbst“ „von allen andern Künsten verschieden“ (Hauptschrift (1818/19), S. 377).