- 著者
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桐原 隆弘
- 出版者
- 日本哲学会
- 雑誌
- 哲学 (ISSN:03873358)
- 巻号頁・発行日
- vol.2010, no.61, pp.197-212_L13, 2010 (Released:2011-01-18)
- 参考文献数
- 16
- 被引用文献数
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Nach Wolf Singer, einem der führenden Hirnforscher in Deutschland, ist der freie Wille, der ihm zufolge eine „Illusion“ sein kann, einer der „subjektiven Aspekte von Bewusstsein“, der in der kulturellen Evolution der Menschheit entstanden ist. Unsere Erfahrung der Freiheit stamme somit daher, dass erstens man seine unbewussten „echten“ Motivationen (Gehirnfunktionen) nicht kennt und sie sich darum nachträglich als selbstbestimmt vorstellt, und dass zweitens man in seiner Kindheit mit Hilfe der sozialen Kommunikation von anderen Personen dahingehend erzogen wird, sich selbstbewusst und verantwortlich zu verhalten.Singer hat jedoch zugleich seinen eigenen Freiheitsbegriff, der z.B. bei einem Vortrag von ihm im Jahr 2005 vorkommt. Er scheint nämlich den (illusionären bzw. hypothetischen) Zustand, in dem man fähig wäre, die Notwendigkeit seiner Motivationen völlig zu durchschauen und dadurch die erkennbaren Optionen durchdenken zu können, für den eigentlichen Sinn der „Freiheit“ zu halten. Dieser Begriff könnte der „epistemologische“ Freiheits-Begriff im Unterschied zum „praktischen“ genannt werden. Bezüglich des praktischen Begriffs schließt Singer die Möglichkeit nicht aus, dass die Freiheit als Grundlage der Verantwortung als illusionär zurückgewiesen und von daher auf der juridischen Ebene statt des üblichen Strafmaßes ein „Verwahrungs- und Schutzmaß“ eingeführt werden könnte, um die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.Eine derartig „naturalistische“ Herangehensweise kritisieren Philosophen wie Lutz Wingert oder Jürgen Habermas mit einigem Recht, besonders im Hinblick auf den Mangel an der Zweiten-Personen-Perspektive bei Singer. Der Versuch, wie bei Habermas, aufgrund der Sprachtheorie der „wahren Aussage“ und des „intersubjektiven Konsenses “ die Freiheit der Handelnden zu verteidigen, die nicht auf der „Verursachung“, sondern auf der „Abwägung der Gründe“ basiere, ist einerseits überzeugend. Bezüglich der anthropologischen Problematik (der Suche nach der „Stellung des Menschen in der Welt“), die auch Habermas nicht außer Acht lässt, verliert die Untersuchung Singers zur Evolution der Nervensysteme sowie zur Genealogie des Freiheits-Bewusstseins andererseits kaum an Bedeutung. Es wäre daher auch nötig, sich auf den „holistischen“ Standpunkt zu berufen, von dem aus die Bedeutung der „normativen Freiheit“ des Menschen, der unbezweifelbar auch der Naturnotwendigkeit untersteht, befragt werden kann, damit die geistigen, sozialen bzw. natürlichen Wirklichkeiten nicht nur formell bzw. prozedural, sondern auch substantiell überbrückt werden können.