- 著者
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坂 昌樹
- 出版者
- 桃山学院大学
- 雑誌
- 桃山学院大学総合研究所紀要 (ISSN:1346048X)
- 巻号頁・発行日
- vol.24, no.3, pp.177-195, 1999-03-31
Diese Arbeit ist der erste Teil meines dreiteiligen Aufsatzes uber die philosophische Fakultat der Universitat Gottingen in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts. Dieser erste Teil gliedert sich in zwei Kapitel: einerseits behandle ich den allgemeinen Zustand der Universitaten im 18. Jahrhundert, andererseits wird von mir die Vorgeschichte der deutschen Universitaten vor der Grundung der Gottinger Universitat erortert. Im ersten Kapitel ist die besondere Situation der deutschen Wissenschaften und Intellektuellen im Zeitalter der Aufklarung zu erwahnen. Da Deutschland in jener Zeit kein Zentrum der Herrschaft und der Kultur, wie z. B. London oder Paris, besaβ, gab es fur die Entwicklung der Wissenschaften besondere Schwierigkeiten. So bestanden beispielsweise Sprachprobleme. Solange das Deutsch in verschiedene Dialekte zersplittert war, wurde es noch nicht als intellektuelle Sprache anerkannt. Dazu behielt das alte Latein nach wie vor seine wissenschaftliche Prioritat, und auch das Franzosisch wurde an den deutschen Hofen wie z. B. bei Friedrich dem Groβen als wichtiger als die heimische Sprache angesehen. Erst in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts konnte sich das Deutsch mit der Verbreitung der wissenschaftlichen Literatur allmahlich in der intellektuellen Welt durchsetzen. Das ist gerade der Prozeβ der kulturellen Integration der deutschen Nation, wie Friedrich Meinecke meinte, obwohl sie sich politisch bis zum Zusammenbruch des Reichs (1806) mehr und mehr auseinander entwickelt hatte. Fur diese kulturelle Integration spielten die Universitaten und deren Professoren neben den nichtstandischen Organisationen wie z. B. der "deutschen Gesellschaft" eine entscheidende Rolle, wie dies Norbert Elias in seinem Buch, "Uber den Prozeβ der Zivilisation" dargestellt hat. Nun muβ man der Rolle der Universitaten in der damaligen deutschen Gesellschaft Aufmerksamkeit widmen. Das zweite Kapitel zur Vorgeschichte der Gottinger Universitat hat zwei Schwerpunkte: die Entwicklung der Fakultaten, bs. der theologischen, juristischen und philosophischen seit dem 16. Jahrhundert; die Charakteristik der damaligen Art der Wissenschaften, namlich den Pragmatismus. Bei dem ersten Thema handelt es sich um die sogenannte "Territorialisierung" der Universitaten. Anlaβlich der Reformation fingen hauptsachlich die protestantischen Lander des Reichs an, alles, was vorher zu den Rechten und Funktionen der Kirche gehort hatte-vom Gutsvermogen bis zur geistigen Bevormundung des Volkes-sich anzueignen. Aufgrund des Landeskirchentums erstrebten die Lander, sich zum vormundschaftlichen Polizeistaat zu reformieren, um die Territorialherrschaft absolutistisch zu vervollkommnen und sie gegenuber dem Reich zu legitimieren. In den Universitaten trugen im 16. die theologischen und im 17. Jahrhundert die juristischen Wissenschaften nicht nur unmittelbar zu dieser Staatsreform bei, sondern auch zur Ausbildung der reformerischen Beamten. Durch die pragmatische Art der Wissenschaften war es gewahrleistet, daβ die auf solchen Wissenschaften gegrundete Verwaltung sich am "gemeinen Nutzen" d. h. der Wohlfahrt und dem Gluck des Volks orientieren konnte. Daraus ergab sich, daβ, wie Christian Thomasius sagte, die Nutzlichkeit der groβte Sinn der Wissenschaften war, und daβ die absolutistische Herrschaft nur durch die Sicherung der Volkswohlfahrt legitimiert werden konnte. Folglich kritisierten die Wissenschaften der Aufklarung sehr scharf die damalige "Sektenlehre" der Theologie. Sie warfen ihr und den sogenannten Fachern des "Brotstudiums" vor, nur eigene Zwecke zu verfolgen und keine gesamtgesellschaftlichen. Wissenschaften und Universitaten sollten ihre raison d'etre im "Nutzen" fur das Volk finden. Anders gesagt, war der christliche Altruismus stark ausgepragt in der deutsch-obrigkeitsstaatlichen "Nutzlichkeit" der Wissenschaften, die sich von dem englisch-individualistischen Utilitarismus des 19. Jahrhunderts unterschied. Dementsprechend war dem aufklarerisch-absolutistischen Staat nur moglich, die Herrschaft christlich-polizeilich zu legitimieren.